ERP Startfonds
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Die KfW geht im Rahmen des Programms ERP-Startfonds Beteiligungen an jungen, innovativen Technologieunternehmen (TU) ein. TU, welche nicht älter als 10 Jahre sind, die Kriterien der EU-Kommission für kleine Unternehmen erfüllen und als Kapitalgesellschaft firmieren, können mit dem aufgenommenen Beteiligungskapital ihren Finanzbedarf decken. Dabei sollen Vorhaben finanziert werden, die sich mit der Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen und/oder deren Markteinführung befassen.
Der innovative Kern muss im Unternehmen selbst entwickelt worden sein und das neue Produkt/Verfahren bzw. die Dienstleistung sich in wesentlichen Funktionen von den bisherigen Produkten bzw. Verfahren/Dienstleistungen des Unternehmens unterscheiden. Basieren muss dies zudem auf eigener Forschung und Entwicklung (FuE). Auftragsentwicklungen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme einer Beteiligung durch die KfW besteht nicht.
Eine wesentliche Beteiligungsvoraussetzung ist, dass sich ein weiterer Beteiligungsgeber (Leadinvestor) in mindestens gleicher Höhe wie die KfW an dem Businessplan beteiligt und auf Grundlage eines Kooperationsvertrags die Beteiligung der KfW mitbetreut. Als Leadinvestoren kommen z. B. Beteiligungsgesellschaften und Business Angels in Betracht.
Grundsätzlich beteiligt sich die KfW in gleicher Höhe und zu gleichen Konditionen wie der Leadinvestor, wobei ein kooperierender Leadinvestor unter Einbeziehung der geförderten ERP-Beteiligung zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 49 % der Unternehmensanteile bzw. Stimmrechte des begünstigten Unternehmens halten darf. Es müssen mehr als 25 % am Unternehmen von Know-how-Trägern gehalten werden, die nicht Beteiligungsgeber sind. Wichtig ist, dass die wirtschaftliche Unabhängigkeit auch nach Eingehen der geförderten Beteiligungen noch erfüllt sein muss.
Die Beteiligung der KfW ist auf 3 Mio. Euro für ein TU begrenzt, wobei in diesem Rahmen mehrere Runden begleitet werden können. Die erste von der KfW im Rahmen des Programms einzugehende Beteiligung darf maximal 1,5 Mio. Euro betragen. Die Auszahlungen der KfW erfolgen grundsätzlich in gleicher Höhe und zum selben Zeitpunkt wie die Auszahlungen des Leadinvestors.
Die Dauer der Beteiligung der KfW als auch die Beteiligungskonditionen richten sich ebenfalls nach den Rahmenbedingungen auf Seiten des Leadinvestors. Vor einer potentiellen Beteiligung der KfW hat der Leadinvestor die Voraussetzungen zu prüfen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Auch während der Kooperation überwacht er die Geschäftsführung und Entwicklung des Technologieunternehmens und unterrichtet hierüber die KfW. Zum Ausgleich erhält er von der KfW eine Vergütung.
Beteiligungsgesellschaften müssen bei der KfW grundsätzlich akkreditiert sein, wobei Unternehmen und Business Angels auf Einzelfallbasis zugelassen werden. Anträge von TU bzgl. Beteiligungen sind auf Vordrucken, zusammen mit einer Erklärung des kooperierenden Leadinvestors zur Übernahme einer eigenen Beteiligung, direkt an die KfW-Mittelstandsbank zu richten.