Bundeshaushalt 2025: Weniger Steuern, mehr Investieren!
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Der Bundeshaushalt 2025 ist beschlossen. Entlastung für Unternehmen versprechen u.a. verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und gezielte Investitionsanreize für mehr Wettbewerbsfähigkeit.
Die einzelnen Massnahmen im Überblick:
1. Abschreibungsbedingungen werden verbessert
- Degressive Abschreibung: Verlängerung bis 2028 und Anhebung des Satzes von 20 % auf 25 %. Dies ermöglicht dir, Investitionen schneller abzuschreiben und somit Steuervorteile früher zu nutzen.
- Sammelabschreibungen: Einführung der Pool-Abschreibung und Anhebung des Betrags auf 5.000 Euro. Dadurch kannst du kleinere Anschaffungen einfacher und steuerlich günstiger absetzen.
2. Forschungszulage wird erhöht
Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro, mit einer maximalen Zulage von 3 Millionen Euro jährlich (4,2 Millionen Euro für KMU) für. Dies fördert Innovationen in Forschung und Entwicklung.
3. Massnahmen gegen die kalte Progression
Inflationsbedingte Mehrbelastungen sollen vermieden werden, indem die Effekte der kalten Progression für die Steuerzahler neutralisiert werden. Dies wird erreicht, indem die Tarifeckwerte für die Jahre 2025 und 2026 entsprechend verschoben werden.
4. Strompreispaket wird verstetigt und ausgeweitet
Der Bundeshaushalt 2025 sieht vor, die Stromsteuer für den aktuellen Begünstigtenkreis dauerhaft auf das EU-Minimum von 0,50 Euro/MWh (0,05 ct/kWh) zu senken. Dies entspricht einer Entlastung der deutschen Wirtschaft von jährlich 3,25 Milliarden Euro.
Zudem wird die bisher bis 2028 befristete Strompreiskompensation (SPK) bis 2030 verlängert, was einer weiteren Entlastung von 3,9 Milliarden Euro pro Jahr entspricht. Es ist geplant, die SPK auch auf bisher nicht erfasste Branchen wie Teile der Chemie- und Glasverarbeitung auszuweiten.
5. KfW-Finanzierungs-Mix wird erweitert
Anstelle von direkten Investitionszuschüssen kommen zinsverbilligte Kredite zum Einsatz, um privates Kapital effizient zu mobilisieren. Zudem werden Bundesgarantien bereitgestellt, um Risikoübernahmen bei Produktionsausweitungen zu unterstützen.
Ein Fokus liegt auf der Einführung eines Eigenkapital-Transformationsfonds, der insbesondere Mittelstand und Handwerk fördert.
6. E-Mobilitätsstandort weiter stärken
Folgende Werkzeuge kommen zum Einsatz:
- Sonderabschreibung: Einführung einer Sonderabschreibung für vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge, rückwirkend ab 1. Juli 2024 bis Ende 2028.
- Erhöhung des Brutto-Listenpreises: Anhebung des Deckels von 70.000 Euro auf 95.000 Euro bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge.
- Steuerliche Gleichstellung: Fahrzeuge mit E-Fuels werden vollelektrischen Fahrzeugen gleichgestellt bei der KfZ-Steuer und Dienstwagenbesteuerung.
7. Wohnungsbau fördern
Bereitstellung von 1 Milliarde Euro für das Programm klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment.
Beim Stichwort Bürokratieabbau gilt ab 2025 ein »systematisches« Vorgehen:
1. Bürokratieentlastungsgesetz
Die Bundesregierung plant, jährlich ein Bürokratieentlastungsgesetz zu verabschieden, um die bürokratische Belastung für Unternehmen kontinuierlich zu verringern. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass die Gesamtbelastung aus Bundesgesetzen jedes Jahr abnimmt.
Einführung von Praxis-Checks
Zudem werden in allen Ressorts Praxischecks eingeführt, um konkrete Maßnahmen zur Entlastung in den Unternehmen selbst zu identifizieren und umzusetzen. Diese Praxischecks sollen mindestens zweimal pro Jahr in jedem Ressort durchgeführt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen direkt in die Gestaltung des nächsten Bürokratieentlastungsgesetzes ein.
2. Datenschutz
Im Bereich Datenschutz soll vor allem die Effizienz und Einheitlichkeit der Datenschutzaufsicht erhöht werden. Dazu wird die Zuständigkeit bei einer Aufsichtsbehörde pro Branche konzentriert, sodass Unternehmen künftig eine einheitliche Ansprechstelle haben, die über besondere Expertise für die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Branche verfügt.
Datenschutzbeauftragte ab 50 Mitarbeitern
Die Schwelle, ab der Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, wird von derzeit 20 auf 50 Mitarbeitende angehoben.
3. Exportkontrolle
Zur Beschleunigung und Digitalisierung der Exportkontrollverfahren gilt ab 2025 ein neues Erklärverfahren. Dieses Verfahren ermöglicht es Unternehmen, ihre Exporte schneller und effizienter abzuwickeln.
Zuverlässig zahlt sich aus!
Weniger Bürokratie und mehr Wettbewerbsfähigkeit verspricht die geplante stärkere Nutzung von Sammelgenehmigungen und Höchstbetragsgenehmigungen. Besonders zuverlässige Unternehmen erhalten dadurch die Möglichkeit, juristisch weniger komplexe oder sich wiederholende Ausfuhren selbstständig und zügig abzuwickeln.
4. Vergaberecht vereinfachen
Ein Gesetzespaket zur Vereinfachung und Digitalisierung des Vergaberechts soll Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge mit weniger Bürokratieaufwand gestalten, um mehr Unternehmen – insbesondere Start-ups – zur Bewerbung zu motivieren. Erleichterungen betreffen die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie sowie große Infrastrukturprojekte.
Nachhaltige Beschaffung soll verbindlicher und einfacher werden, und die Direktauftragsgrenzen werden deutlich erhöht.
5. Kreislaufwirtschaft stärken
Die Bundesregierung nimmt die Kreislaufwirtschaft in den Fokus, mit neuen Regeln für die Wiederverwertung von Baustoffen und Abfällen. Ziel ist es, Recycling-Produkte besser zu nutzen und den Umgang mit Abfällen einfacher und effizienter zu gestalten. Diese Maßnahmen sollen Wachstum und Innovation in der Kreislaufwirtschaft fördern.
Das Thema Fachkräftesicherung ist in vielen Branchen eine gleichbleibend existenzielle Aufgabe. Um mehr Beschäftigung zu ermöglichen, sieht der Bundeshalt diese Werkzeuge vor:
Mehrarbeit und Flexibilität
Um Mehrarbeit und Flexibilität am Arbeitsmarkt zu fördern, werden Steuer- und beitragsfreie Zuschläge für Mehrarbeit eingeführt, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen. Prämien, die Arbeitgeber für die Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, werden steuerlich begünstigt.
Frauenerwerbstätigkeit
Zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit unterstützt die Bundesregierung die Länder bei der Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen über das Jahr 2024 hinaus.
Im Zuge dessen wird das Steuerklassenverfahren reformiert, indem die Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt wird. Dies soll insbesondere Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern und ihre Erwerbsbeteiligung erhöhen.
Erwerbsanreize im Bürgergeld
Damit Langzeitarbeitslose motiviert werden, eine Beschäftigung aufzunehmen, wird eine Anschubfinanzierung eingeführt. Diese Prämie wird gezahlt, wenn Langzeitarbeitslose den Anspruchsbereich der Grundsicherung verlassen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Arbeitsmarktintegration zu fördern und die finanzielle Belastung der öffentlichen Hand langfristig zu reduzieren.
Beschäftigung Älterer
Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze sollen stärker zur Erwerbstätigkeit motiviert werden. Die Bundesregierung streicht für diese den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung und zahlt diesen an die Arbeitnehmer aus, falls sie sich gegen freiwillige Rentenbeiträge entscheiden. Missbrauch soll wirksam verhindert werden.
Fachkräfteeinwanderung
Die Einwanderung von Fachkräften wird erleichtert:
- Die Bindungsfrist der BA für die Vorabzustimmung wird verlängert und
- ausländische Arbeitnehmer dürfen in die Zeitarbeit, sofern "equal pay" ab dem ersten Tag und eine Mindestbeschäftigungsdauer von 12 Monaten vereinbart sind.
Steuerliche Begünstigung der Arbeitsaufnahme in Deutschland
Neu zugewanderte Fachkräfte können in den ersten drei Jahren 30, 20 und 10 Prozent ihres Bruttolohns steuerfrei stellen. Es werden Unter- und Obergrenzen für den Bruttolohn definiert, und die Regelung wird nach fünf Jahren evaluiert.
Integration Geflüchteter
Zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und zur Planungssicherheit kleiner Unternehmen wird eine Genehmigungsfiktion eingeführt. Diese besagt, dass die Beschäftigungserlaubnis als erteilt gilt, wenn die Ausländerbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (BA) nichts Abweichendes mitteilt.
Ein leistungsfähiger Finanzmarkt ermöglicht Investitionen, sichert Risiken ab und fördert das Wachstum junger, innovativer Unternehmen. Um die strategische Souveränität Deutschlands zu sichern und zu stärken, setzt die Bundesregierung ab 2025 auf diese Mittel:
- Wagniskapital mobilisieren: Steuerliche Erleichterungen für Investitionen in VC-Fonds und Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen, wenn diese reinvestiert werden. Einführung englischsprachiger Prospekte für den EU-weiten Vertrieb von Wertpapieren und Verkürzung des Prospektbilligungsverfahrens auf 6-8 Wochen. Förderung öffentlicher und privater Investitionen in risikoreiche Anlageklassen wie Infrastruktur- und Venture-Capital-Projekte.
- Kapitalmarktunion vorantreiben: Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für eine ehrgeizige Kapitalmarktunion ein. Dazu gehören die Revitalisierung des Verbriefungsmarkts, Entbürokratisierung der Finanzmarktregulierung und Verbesserung der Aufsicht über Kapitalmärkte. Ziel ist es, die Finanzintegration zu stärken und die Finanzstabilität zu gewährleisten.
- Zukunftsfonds beschleunigen: Die Bundesregierung plant, bis zu 500 Millionen Euro zusätzlich in den Zukunftsfonds zu investieren. Die KfW Capital wird gebeten, das Modul "Direktbeteiligungen" frühestmöglich zu starten, um Finanzierungslücken bei großen Finanzierungsrunden von Start-ups zu schließen.
- Exit-Kanäle für Scale-ups stärken: Unterstützung der European Tech Champions Initiative (ETCI) zur Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten für Scale-ups. Entwicklung europäischer Lösungen für die Exit-Finanzierung, um das Wachstum innovativer Unternehmen in Europa zu fördern und Abwanderung ins Ausland zu verhindern.
- Finanzierung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie stärken: Aktivierung des deutschen Förderbankensystems (z.B. KfW) zur Unterstützung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie. Prüfung der Aufstockung des Zukunftsfonds für Start-ups, die Rüstungsgüter produzieren.
- Flexibilisierung der Rahmenbedingungen für Spitzenverdiener: Lockerung des Kündigungsschutzes für Bezieher sehr hoher Einkommen im Finanzsektor, um den deutschen Finanzstandort im internationalen Wettbewerb zu stärken; die gegenwärtigen Regelungen für Risk-taker in systemrelevanten Banken werden auch auf nicht-systemrelevante Banken, Versicherungen, Wertpapierinstitute und Kapitalanlagegesellschafen ausgeweitet.
- Einführung einer neuen Rechtsform: Schaffung einer neuen Rechtsform für Unternehmen mit gebundenem Vermögen, die Steuersparkonstruktionen ausschließt und weitere Optionen im Kontext der Nachfolgeplanung bietet.
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