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Strompreispaket: Energie-Boost für dein Business

Informiere dich über das neue Strompreispaket: Alle Steuersenkungen und Vorteile für Unternehmen im Überblick. Erfahre, wie dein Betrieb von den Änderungen profitiert und investiere jetzt in ein energieeffizientes Unternehmen.

Passgenaue Fördermittel & Zuschüsse

Detail-Aufnahme der Anzeige eines analogen Stromzaehlers.
Strompreispaket: Weniger Steuern, mehr Power!

Steuerentlastungen: Das steckt drin im Strompreispaket

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Steuerentlastungspaket beschlossen. Das Strompreispaket, das in den nächsten fünf Jahren greift, soll vor allem stromintensive Betriebe und das produzierende Gewerbe spürbar entlasten:

Wir schaffen mit den Maßnahmen jetzt für die nächsten Jahre eine Strompreisbrücke für die besonders energieintensive Industrie und für das produzierende Gewerbe. Für relevante Teile der sehr energieintensiven Betriebe gibt es über das Zusammenspiel der Instrumente eine wettbewerbsfähige Lösung. Die Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe wirkt in die Breite der Unternehmen.

Bundesregierung

Die Massnahmen ergänzen die bereits beschlossenen Entlastungen wie die Abschaffung der EEG-Umlage und zusätzliche Zuschüsse zu den Netzentgelten im Jahr 2024. 

Wir werfen einen detaillierten Blick auf die Inhalte und Vorteile dieses Pakets:

Kernpunkte der Entlastung für Unternehmen

1. Absenkung der Stromsteuer

Für 2024 und 2025 wird die Stromsteuer gesenkt. Die Absenkung könnte bei entsprechender Gegenfinanzierung sogar bis 2028 andauern.

2. Entlastung des produzierenden Gewerbes

Unternehmen dieses Sektors profitieren besonders durch die Reduktion der Stromsteuer auf den minimalen EU-Wert.

3. Vereinfachung und Verstetigung des Spitzenausgleichs

Der bisherige Spitzenausgleich wird in die Stromsteuersenkung integriert, was allen Unternehmen des produzierenden Gewerbes zugutekommt.

Finanzielle Vorteile aus dem Steuerpaket

Die Stromsteuer wird von 15,37 Euro/MWh bzw. 1,537 ct/kWh auf nur noch 0,50 Euro/MWh bzw. 0,05 ct/kWh gesenkt.

Bürokratiekosten, die bisher im Rahmen des Spitzenausgleichs anfielen, entfallen.

Zusätzliche Regelungen 

Zusätzliche Regeln gelten für bestimmte Betriebe und Branchen:

Strompreiskompensation im KTF:

Diese Regelung wird nicht nur verlängert, sondern auch durch den Wegfall des Selbstbehalts erweitert. Sie gilt für die rund 350 Unternehmen, die am stärksten im internationalen Wettbewerb stehen

„Super-Cap“-Regelung:

Diese speziell für besonders stromintensive Unternehmen geltende Regelung wird fortgeführt und ausgebaut.

Energieeffizienz als Wettbewerbsvorteil

Energieeffizienz und der Einsatz erneuerbarer Energien sind längst keine bloßen Umweltthemen mehr. Sie sind vielmehr eng verknüpft mit der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von Unternehmen. In Zeiten steigender Energiepreise und eines wachsenden Bewusstseins für Klimaschutz spielen günstige und nachhaltige Energiequellen eine Schlüsselrolle.

Fördermittel Energie: Mehr Hilfen für Unternehmen

Fördermittel im Bereich Energie ermöglichen Unternehmen, in moderne, energieeffiziente Technologien zu investieren und so langfristig Kosten zu sparen. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, die CO2-Bilanz zu verbessern und den ökologischen Fußabdruck zu verringern. In einer Welt, in der Kunden und Geschäftspartner zunehmend Wert auf Nachhaltigkeit legen, wird dies immer mehr zu einem entscheidenden Faktor.

Diese Fördermittel für ein energieeffizientes Unternehmen könnten für dich geeignet sein:

BAFA-Zuschuss Energieberatung: Unternehmen und Immobilienbesitzer haben die Möglichkeit, Fördermittel für eine Energieberatung zu beantragen. Im Rahmen eines Energieaudit kannst du so z.B. dein Verbrauchsprofil ermitteln oder ein energetisches Sanierungskonzept erarbeiten. 

KfW-Förderkredit für klimafreundliche Betriebe: Der KfW-Förderkredit „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“ finanziert den Bau und Kauf klimafreundlicher Betriebsstätten, Firmenhallen oder Werkstätten mit bis zu 15 Millionen Euro je Vorhaben. 

Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“(EEW): "Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen" finanziert den Austausch bzw. die Umrüstung von Produktionsanlagen, die von Erdgas, Kohle oder fossilem Öl auf elektrischen Strom umgestellt werden sollen. Dies betrifft z.B. Bäckereien, Wäschereien, Brauereien oder Betriebe der Metallverarbeitung und deren Anlagen wie Öfen, Waschmaschinen, Maische- und Gärbehälter oder Galvanikanlagen, die neu angeschafft oder umgerüstet werden.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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