Energieeffizienz: Mehr Zuschüsse für Kleinstbetriebe
Finde passgenaue Fördermittel für dein Unternehmen
Fördermittel Energieeffizienz: Neue Regeln ab 1. Mai 2023
Am 1. Mai 2023 ist die überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft getreten. Vor allem Kleinst- und Kleinunternehmen profitieren von verbesserten Förderbedingungen. Du kannst z.B. ab sofort Zuschüsse beantragen, wenn du planst, betriebliche Anlagen wie beispielsweise Wärmeerzeuger, Öfen oder Maschinen auf Strom umzurüsten.
Hier sind die neuen Förderbedingungen im Überblick:
1. Fördermodul 6: Elektrifizierung Kleinst- und Kleine Unternehmen
Bislang bestand das Förderprogramm für Energieeffizienz aus fünf Modulen, die verschiedenen Unternehmen dabei helfen sollten, ihre Energieeffizienz zu steigern:
Querschnittstechnologien (1), Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (2), Energiemanagementsoftware (3), Anlagen und Prozessen optimieren (4) und Transformationskonzepte (5)
Zuschüsse für Austausch bzw. Umrüstung von Produktionsanlagen
Ab dem 1. Mai tritt mit dem "Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen" ein neuer Förderbaustein in Kraft. Ab sofort wird hierüber auch der Austausch bzw. die Umrüstung von Produktionsanlagen gefördert, die von Erdgas, Kohle oder fossilem Öl auf elektrischen Strom umgestellt werden sollen.
betroffene Branchen und Gewerke
Dies betrifft z.B. Kleinst- und Kleinunternehmen wie Bäckereien, Wäschereien, Brauereien oder Betriebe der Metallverarbeitung. Sie können in Zukunft Zuschüsse beantragen, wenn sie neue Anlagen wie Öfen, Waschmaschinen, Maische- und Gärbehälter oder Galvanikanlagen anschaffen oder bestehende Anlagen auf elektrischen Strom umrüsten wollen.
Wärmepumpen-Förderung
Auch ein Wärmeerzeuger, der bisher mit Erdgas betrieben wurde, kann durch eine elektrisch betriebene Wärmepumpe ersetzt werden.
Maximal 200.000 Euro Zuschuss
Für jedes geförderte Projekt gibt es eine Fördergrenze von 200.000 Euro, wobei die Investition mindestens 2.000 Euro betragen muss. Die Förderung kann bis zu 33 Prozent der förderfähigen Kosten betragen, einschließlich Nebenkosten wie Transport- und Anschlusskosten.
Großvolumige Umrüstungsvorhaben finanziert alternativ die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, ein zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss, den die KfW-Förderbank bereitstellt (KfW-Kredit Nr. 295).
2. Verbesserung der Förderung für kleine Unternehmen insgesamt
Zusätzlich zum neuen Fördermodul können kleine Unternehmen auch von allgemeinen Verbesserungen der Förderbedingungen profitieren. Dazu zählen u.a. die folgenden Massnahmen:
- Höhere Fördersummen insgesamt: Die Förderung für kleine Unternehmen wurde um zehn Prozentpunkte erhöht. Kleine Unternehmen können demnach in allen Modulen bis zu 10% mehr Förderung erhalten als zuvor.
- Höhere Förderbeträge durch Anstieg CO2-Förderdeckel: Der CO2-Förderdeckel für kleine Unternehmen wird von 900 Euro auf 1.200 Euro pro Tonne CO2 und Jahr erhöht.
- Neue Förderung nach AGVO: Ab sofort ist es zudem möglich, eine Förderung gemäß Artikel 17 der AGVO zu erhalten. Diese Förderung ist ausschließlich für KMU gedacht und beträgt 10% für mittlere Unternehmen und 20% für kleine Unternehmen, berechnet auf die Beschaffungskosten förderfähiger Investitionen.
3. Verbesserung der Förderung für Wärmedämm-Maßnahmen
In Modul 1 wurde die Deckelung der Nebenkosten für Wärmedämm-Maßnahmen aufgehoben. Zudem müssen bei der Dämmung von Bestandsanlagen kein Mindest-Dämmniveau mehr erreicht werden.
BAFA Zuschuss Energieeffizienz: Fördermittel beantragen
Du willst einen Antrag auf Zuschüsse z.B. für die Umrüstung technischer Anlagen stellen? Detaillierte Informationen zu den Konditionen in allen Modulen des Förderprogramms für mehr Energieeffizienz in Unternehmen stellt das BAFA online bereit:
- Allgemeine Infos: Förderrichtlinie der „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW)
- Spezifische Infos: Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen
Bild-Urheber:
iStock.com/PeopleImages