Bootsführer

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Der Bootsführer ist nach den entsprechenden Verkehrsordnungen allein und in jeder Hinsicht für sein Fahrzeug verantwortlich. Er muss während der Fahrt zwingend an Bord sein. Seine Tauglichkeit weist der Bootsführer mit einem Befähigungszeugnis für diese Fahrzeugart und für seine Strecke nach. Nach einer angemessenen Ausbildung, der Prüfung sowie der Zulassung werden diese Zeugnisse von Verbänden und Behörden ausgestellt.

Als verantwortlicher Schiffsführer liegen sehr viele technische, kaufmännische sowie nautische Verantwortlichkeiten im Aufgabenbereich des Bootsführers. Er ist ebenso verantwortlich für die Sicherheit an Bord und als Betriebsleiter auch für Besatzung, deren Arbeitsorganisation, die Passagiere und die Ladung. Direkt unterstellt sind ihm der leitende Ingenieur und der erste Offizier. Bootsführer oder Kapitäne sind meistens als Angestellte bei Reedereien tätig.

Die Ausbildung zum Bootsführer erfolgt an Seefahrt- oder an Fachhochschulen. Erwirbt der Kapitän einen Hochschulabschluss in der Schifffahrtskunde, kann er den Titel Diplom-Ingenieur für Seeverkehr oder Diplom-Nautiker führen. Das mindeste Befähigungszeugnis, welches der Bootsführer an der Fach- oder Fachhochschule erwerben muss, ist das des "Nautischen Wachoffizier". Nach mindestens zwei Jahren Berufserfahrung erhält man das Zeugnis zum nautischen Kapitän bzw. Offizier.