Beteiligungsunternehmen

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Ein Beteiligungsunternehmen (oder auch Joint Venture ) stellt eine Unternehmenskooperation oder einen Unternehmenszusammenschluss dar. Es kooperieren in- und ausländische Unternehmen miteinander, jedoch bleiben die Partner jeweils rechtlich selbstständig. Das Beteiligungsunternehmen besteht aus mindestens zwei Unternehmen, die eine vertragliche Zusammenarbeit miteinander vereinbaren, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Das kann ein einmaliges Projekt oder ein längerfristiges Geschäft sein.

Die Partner bringen die Produktionsfaktoren in das Beteiligungsunternehmen ein, über die sie vorzugsweise verfügen. Der Unterschied zu einer Übernahme oder Fusion besteht darin, dass der Zusammenschluss nicht dauerhaft ausgerichtet ist. Beteiligungsunternehmen arbeiten z. B. in den Bereichen Export- und Invesitionsgüterfinanzierung. Die Erschließung der ausländischen Märkte mit Hilfe von Beteiligungsunternehmen scheitert meist an mangelhaften Kenntnissen über spezifische Marktgegebenheiten.

Für einen Erfolg des Beteiligungsunternehmen müssen die Ziele und Strategien der Zusammenarbeit klar definiert und festgelegt werden. Ebenso muss vorher Klarheit über die Abschöpfung oder Reinvestition von Erträgen herrschen. Von der EU werden grenzüberschreitende Beteiligungsunternehmen mit verschiedenen Programmen gefördert. Ein eigener Businessplan ist nicht zwingend nötig bei einem Zusammenschluss, dennoch sollte ein Konzept erarbeitet werden.