Fusion

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Die Verwendung des Begriffes Fusion ist sehr vielseitig. Auf die Wirtschaft bezogen meint er den Zusammenschluss von zwei, z. B. einer Mini-Gmbh und einer GmbH, oder mehreren Unternehmen zu einem größeren Unternehmen. Eine Fusion kann der Grund für Konzentrationen auf dem Markt sein. Ursprünglich meinte die Fusion den rechtlichen Zusammenschluss der Unternehmen, heute wird der rechtliche Aspekt bei dieser Bezeichnung oft außer Acht gelassen.

Daher hat sich auch im deutschsprachigen Raum die Bezeichnung Mergers & Acquisitions (Zusammenschlüsse und Übernahme) eingebürgert. Fusionen von Unternehmen unterliegen in der Regel einer staatlichen Zusammenschlusskontrolle, die präventiv tätig ist. Die Kontrolle will solche Zusammenschlüsse verhindern, die eine marktbeherrschende Stellung nach sich ziehen und somit einer Existenzgründung in der jeweiligen Branche keine Chance auf dem Markt lässt.

In Deutschland ist für die Kontrolle der Fusion das Bundeskartellamt zuständig. Zusammen mit den Landeskartellbehörden ist es für den Schutz des Wettbewerbes zuständig. Auf europäischer Ebene wird die EU-Kommission als Zusammenschlusskontrolle tätig. Sie kontrolliert z. B. eine Fusion, von einem Unternehmen, dass in Deutschland einen Businessplan umgesetzt hat und sich mit einem Unternehmen eines anderen EU-Staates zusammenschließt.