Aktiengesetz

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Im deutschen Aktiengesetz (AktG) sind zahlreiche Regelungen festgelegt, die für die Rechtsform der Aktiengesellschaft und für Kommanditgesellschaften auf Aktien gelten. Mit dem Gesetz werden die Pflichten und Rechte von Kapitalgesellschaften geregelt, die auf Aktien basieren. Das Gesetz beinhaltet neben allgemeinen Vorschriften unter anderem Regelungen zur Gründung, Verfassung und Rechnungslegung von Gesellschaften und Gesellschaftern.

Darüber hinaus sind im Aktiengesetz Rechtsverhältnisse und Gewinnverwendung sowie Vorschriften zu Satzungsänderung und Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und -herabsetzung geregelt. Das Gesetz beschäftigt sich auch mit der Auflösung und Nichtigerklärung von Gesellschaften, den Unternehmensverträgen, eingegliederten Gesellschaften, wechselseitig beteiligten Unternehmen sowie der Leistungsmacht und Verantwortlichkeit bei Abhängigkeit von Unternehmen.

Ein Paragraf enthält Straf- und Bußgeldvorschriften, die das Aktiengesetz zum Nebenstrafrecht machen. Diese Vorschriften sind relevanter Bestandteil im Wirtschaftsstrafrecht. Ebenfalls wird im AktG das deutsche Konzernrecht geregelt. Weitere wichtige Bestimmungen für Kapitalgesellschaften, die auf Aktien basieren, sind im Handelsgesetzbuch und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Diese gelten zusätzlich zu den Vorschriften des AktG.