absolute Preisuntergrenze

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Mit der Preisuntergrenze (PUG) wird derjenige Mindestverkaufspreis einer Leistungseinheit angegeben, bei dem sich der Absatz für den Unternehmer lohnt. Das heißt, wenn mindestens die variablen Kosten gedeckt sind. Eine absolute Preisuntergrenze sollte von Existenzgründern daher bereits im Businessplan berücksichtigt sein. Grundsätzlich wird dabei zwischen der absoluten Preisuntergrenze und der kurzfristigen Preisuntergrenze unterschieden.

Die absolute Preisuntergrenze entspricht einer liquiditätswirksamen Preisuntergrenze. Das heißt, wenn die Liquidität gesichert ist, wird an ihre Stelle eine kostenwirksame Preisuntergrenze gesetzt. Jeder Preis, der schließlich über diesem Mindestverkaufspreis liegt, bedeutet für das Unternehmen einen positiven Liquiditätsbeitrag. Die Berechnung der absoluten Preisuntergrenze ist somit gebunden an eine Kostensplittung in ausgabenwirksame und nicht ausgabenwirksame Teile.

Der Aussagewert der absoluten Preisuntergrenze richtet nach dem Businessplan. Zu beachten ist, dass die Verkaufserlöse nur eine Größe neben zahlreichen anderen Einnahmen und Ausgaben darstellen. Bei einem Großprojekt und im Einproduktbetrieb können von der absoluten Preisuntergrenze tatsächliche Wirkungen auf die Zahlungsfähigkeit abgeleitet werden. Eine geringere Bedeutung kommt dieser Größe hingegen im Mehrproduktbetrieb zu.