Abmahnung

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Die Abmahnung ist eine formale Aufforderung an eine Person, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Prinzipiell können Abmahnungen für alle Bereiche zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche eingesetzt werden. Eine besonders wichtige Bedeutung stellt sie allerdings im gewerblichen Rechtsschutz, Arbeitsrecht und im Wettbewerbsrecht dar. Fast alle Verstöße werden im Wettbewerbsrecht mit Abmahnungen geregelt. Im Ursprung wurde die Abmahnung als gewohnheitsrechtliches Instrument angesehen.

Mittlerweile ist sie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auch gesetzlich geregelt. In Deutschland ist die Abmahnung ausdrücklich eine Voraussetzung für die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund. Dies ist im BGB geregelt. Die Abmahnung soll in ihrer Funktion Streitigkeiten kostengünstig regeln ohne ein Gericht einschalten zu müssen. Oft wird im Zusammenhang mit einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung gefordert. Im Urheberrecht und im gewerblichen Rechtsschutz sollte in der Abmahnung unter anderem der beanstandete Sachverhalt geschildert werden sowie eine angemessene Fristsetzung und die Androhung rechtlicher Schritte enthalten sein.

Die Kosten für die Abmahnung werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Bei Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechtssachen richten sie sich nach dem Streitwert Im Gewerbebereich (bei Unternehmern, die eine Existenzgründung vorgenommen haben) beträgt der Gebührenstreitwert in der Regel ab 10.000 Euro. Die Erstattung der Gebühren kann für den abmahnenden Anwalt höher als 1.000 Euro liegen.

Für Arbeitgeber lässt es sich leider manchmal nicht vermeiden seine Mitarbeiter aufgrund von Fehlverhalten abzumahnen. Wichtig dabei ist das die rechtlichen Regelungen beachtet werden und Formulierungen eingehalten werden. Vorlagen für eine rechtssicherer Abmahnung finden Sie hier.