Widerspruch

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Der Widerspruch bezeichnet eine rechtliche Gegenrede und ist in der juristischen Fachsprache ein Rechtsbehelf gegen gerichtliche und behördliche Entscheidungen. Er ist weiterhin die Möglichkeit eines Mieters, gegen die Kündigung des Vermieters zu protestieren und ein spezielles Rechtsinstitut des Grundbuchrechts. Im Grundbuchrecht wird der Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen und soll einen Rechtsverlust des wahren Berechtigten verhindern.

Beim Mietrecht hat der Mieter von Wohnraum durch das BGB mit dem Widerspruch die Möglichkeit das Mietverhältnis fortzusetzen, wenn die Kündigung eine soziale Härte darstellt und die Absichten des Vermieters nicht schwerer wiegen. Im Arbeitsrecht gibt der Widerspruch dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, dem gesetzlichen Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber seines Betriebes zu widersprechen. Das Verhältnis bleibt dann beim bisherigen Betriebsinhaber bestehen.

Beim Mahnverfahren ist der Widerspruch der Rechtbehelf, welcher gegen den Erlass eines Mahnbescheides gerichtet ist. Der Antragsteller kann dann keinen Vollstreckungsbescheid erwirken. Auch gegen eine einstweilige Verfügung kann ein Widerspruch eingelegt werden. Bei dem Verfahren einer Zwangsversteigerung kann z. B. gegen die Zulassung eines Gebotes Widerspruch erhoben werden. Im Sozialrecht wird mit dem Widerspruch das Vorverfahren im sozialgerichtlichen Prozess eingeleitet.