Werbungskosten

Businessplan kostenfrei erstellen

Ausgaben und Aufwendungen, die der Erwerbung und Sicherung von Einnahmen dienen, werden als Werbungskosten bezeichnet. Diese Kosten werden bei Errechnung der Einkommensteuer von den Einnahmen abgezogen. Der Abzug von Werbungskosten stellt keine Steuervergünstigung dar. Nach dem objektiven Nettoprinzip darf nur das verfügbare Nettoeinkommen bei Besteuerung zu Grunde gelegt werden. Wenn keine oder nur geringe Werbungskosten anfallen, werden zur Vereinfachung Pauschalbeträge abgezogen.

Die Werbungskosten müssen in ihrer Art und Höhe durch Belege nachgewiesen werden. Bei fehlendem Nachweis werden dann die Pauschalbeträge der Werbungskosten abgezogen. Die Werbungskosten entsprechen den Betriebsausgaben bei den Gewinneinkünften, wenn man sich mit dem eigenen Businessplan selbstständig gemacht hat. Werbungskosten entstehen bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Einkünften aus Kapitalvermögen sowie sonstigen Einkünften.

Theoretisch ist es klar, dass beruflich bedingte Kosten abzugsfähig sind und private Aufwendungen nicht abzugsfähig sind. Doch praktisch ist die Trennung im Steuerrecht oft nicht so einfach. Nach dem Einkommensteuergesetz sind teils private, teils berufliche Aufwendungen generell nicht abzugsfähig. Ein Problem stellt hier oft das Arbeitszimmer zu Hause dar. Die Bedingungen zur Abzugsfähigkeit sind extrem eingeschränkt, obwohl wahrscheinlich oft tatsächlich eine berufliche Veranlassung stattfindet.