Vorsteuerabzug

Businessplan kostenfrei erstellen

Mit Hilfe des Vorsteuerabzug können Unternehmer, mit Beginn ihrer Selbstständigkeit , die auf Eingangsrechnungen entfallene Umsatzsteuer beim Finanzamt zurückfordern. Der Vorsteuerabzug gilt für Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen von anderen Unternehmern, auf denen im Sinne des Umsatzsteuergesetz die Steuer gesondert ausgewiesen ist, sowie für eine entrichtete Einfuhrumsatzsteuer für Waren, die für das eigene Unternehmen ins Inland eingeführt wurden.

Für den Vorsteuerabzug ist jeden Monat spätestens am 10. des Folgemonats vom Unternehmen, z. B. einer Mini GmbH die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt, i.d.R. online per Internet oder durch den Steuerberater, einzureichen. Obwohl diese monatliche Voranmeldung zum Vorsteuerabzug besonders in der Startphase für Neugründer zur Belastung werden kann, ermöglicht es doch eine aktuelle und zeitnahe Buchführung .

Nicht unter einen möglichen Vorsteuerabzug fallen z. B. Reisekosten des Unternehmers oder dessen Personal sowie Umzugskosten für einen Wohnungswechsel. Weiterhin vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind Umsätze des Unternehmens, egal ob Mini GmbH oder KG, im Ausland und unentgeltliche Lieferungen und Leistungen. Wer einen Businessplan umsetzen will, sollte sich mit den gesetzlichen Regelungen der Umsatz- bzw. Vorsteuer vertraut machen.