Vorlage Anlage V

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In der Einkommenssteuererklärung sind in der Anlage V auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzugeben. In der Anlage V müssen somit alle Mieteinnahmen, auch Einnahmen aus der Untervermietung angegeben werden. Als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zählen auch die Überlassungen von Rechten, beispielsweise Erbbaurechte oder Urheberrechte, die somit in der Anlage V eingetragen werden müssen.

Wichtig ist, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für jedes bebaute Grundstück gesondert in einer Anlage V angegeben werden müssen. Anfallende Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung stehen, werden als Werbekosten für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angesehen und können in der Anlage V geltend gemacht werden.