Vorlage Anlage SO

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Für die Einkommenssteuererklärung gibt es neben anderen Formularen noch die Anlage SO für sonstige Einkünfte. Bei der Steuererklärung müssen alle Einkünfte angegeben werden, so auch Einkünfte aus Unterhaltsleistungen, Einkünfte aus privaten Veräußerungen oder Abgeordnetenbezüge. Einkünfte aus Veräußerungen müssen jedoch nur angegeben werden, wenn es sich um die Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden oder grundstücksgleichen Rechten handelt und der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung kürzer ist als 10 Jahre.

In der Anlage SO müssen auch nur solche Verkäufe von Wirtschaftsgütern eingetragen werden, deren Anschaffung kürzer als 1 Jahr zurückliegt. Zu beachten gilt, dass sich aufgrund der Abgeltungssteuer ab der Einkommenssteuererklärung 2009 einige Änderung auch bezüglich der Anlage SO ergeben.