Vorlage Anlage G

Mit der Einkommenssteuererklärung müssen Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler, sowie Personen, die eine selbstständige Tätigkeit im Nebenberuf ausüben die Anlage GSE für Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb ausfüllen.

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In der Anlage G der Einkommenssteuererklärung müssen nicht nur Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb selbst, sondern auch Einkünfte aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs aufgelistet werden. Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler, sowie Personen, die eine selbstständige Tätigkeit im Nebenberuf ausüben müssen die Anlage G für Einkünfte aus ihrem Gewerbebetrieb ausfüllen.

In der Regel können in der Anlage GSE die laufende Einkünfte angegeben werden, die sich aus der doppelten Buchführung bzw. aus der Einnahme- Überschussrechnung ergeben. Liegen die Bruttoeinnahmen über 17.500 Euro muss zusätzlich das Formular für die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung für Gewinnermittlung) ausgefüllt werden.