Versicherungsvermittler

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Ein Versicherungsvermittler ist in der Regel ein Handelsvertreter nach dem Handelsgesetzbuch. Im Normalfall sind sie als gebundener Vertreter für eine Versicherungsgesellschaft tätig. In einem Vertretungsvertrag ist dann die Verpflichtung des Versicherungsvermittlers gegenüber der Versicherungsgesellschaft geregelt. Die andere Form ist die des Mehrfachvertreters, der für verschiedene Versicherungsunternehmen arbeitet.

Ein Versicherungsmakler ist auch ein Versicherungsvermittler, der mit dem Kunden separat einen Maklervertrag abschließt und auch an kein festes Versicherungsunternehmen gebunden ist. Es besteht in diesem Falle eine besondere Form der Haftung, da der Versicherungsmakler dem Kunden und keinem Versicherungsunternehmen verpflichtet ist. Der Makler erhält eine Courtage als Teil der Versicherungsprämie von dem Versicherer.

Als Versicherungsvermittler können ebenfalls Autohäuser, Versandhandel oder Banken auftreten. Seit dem Jahr 2007 gibt es mit der EU-Vermittlerrichtlinie klare Definitionen für Vermittlertypen sowie neue Vorschriften. Wer ab Mai 2007 ein Gewerbe als Versicherungsvermittler betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen IHK. Hierfür gibt es verschiedene Voraussetzungen, wie z. B. das Verfügen über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.