Versicherungsmakler
Ihr Kostenfreies Unternehmensprofil
Der Versicherungsmakler vermittelt Verträge zwischen dem Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften. Nach dem Handelsgesetzbuch ist er Kaufmann sowie Handelsmakler. Der Versicherungsmakler steht dem Versicherungsnehmer als treuhänderischer Sachverwalter seiner Intressen zur Seite und ist demnach an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers werden mit seinem Kunden in einem Maklervertrag vereinbart.
Die Pflichten des Versicherungsmaklers erstrecken sich nicht nur auf die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und günstiger Verträge für den Versicherungsnehmer , sondern auch auf die Betreuung, Verwaltung und eventuelle Aktualisierung seiner Versicherungsverträge. Verletzt der Versicherungsmakler seine Pflichten haftet er gegenüber dem Versicherungsnehmer, wofür er immer eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen haben muss.
Klar zu unterscheiden ist der Versicherungsmakler vom Versicherungsvertreter . Der Vertreter gilt als gebundener Vermittler, ist demnach nur für eine Versicherungsgesellschaft tätig und steht auch vertragsrechtlich auf der Seite des Versicherers. Der Versicherungsmakler erhält seinen Auftrag hingegen vom Kunden. Seit der Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts muss der Makler über die Wünsche seines Kunden und seine daraus folgenden Vorschläge eine ausführliche schriftliche Dokumentation ablegen.