Vereinte Nationen

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Die Vereinten Nationen (United Nations) bestehen aus 192 Staaten und sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss. Die Rechtsform der Vereinten Nationen (VN) ist eine Staatenverbindung mit internationaler Rechtspersönlichkeit. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählen der Weltfrieden, Schutz der Menschenrechte, Einhaltung des Völkerrechts sowie Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Gegründet wurden die VN 1945 von 50 Staaten mit Unterzeichnung der Rechtsgrundlage in Form einer Charta.

Sie ist ein zeitlich nicht begrenzter völkerrechtlicher Vertrag und ihre 19 Kapitel beschäftigen sich z. B. mit den Hauptorganen der Vereinten Nationen, Maßnahmen bei der Bedrohung des Friedens und dem friedlichen Beilegen von Streitigkeiten. Der Hauptsitz der VN ist in New York und drei Nebensitze in Genf, Nairobi und Wien. Der Internationale Gerichtshof befindet sich in Den Haag. Die Hauptaufgabe der Friedenssicheung ist eine zentrale Zielstellung, die bereits im ersten Artikel der Charta formuliert ist.

Zur Erreichung dieses Ziels werden Friedenssoldaten der Vereinten Nationen, die sogenannten Blauhelme, eingesetzt. Das Mandat zur Entsendung dieser Friedenstruppen kann lediglich der UN-Sicherheitsrat erteilen. Die Hauptorgane der VN sind die Generalversammlung, das Sekretariat mit dem höchsten Amt des Generalsekretärs, der Sicherheitsrat, der Wirtschafts- und Sozialrat, der Internationale Gerichtshof und der Treuhandrat. Hauptsächlich finanzieren sich die Vereinten Nationen über Beiträge ihrer 192 Mitgliedstaaten.