Verband

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Der Verband ist eine Gruppe von Einzelpersonen als natürliche Person oder juristische Person (Körperschaften wie z. B. eine Mini GmbH ), die sich freiwillig zusammengeschlossen haben, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Der Verband verfügt über eine Organisationsstruktur, die in der Satzung festgeschrieben ist. Der Verband ist eine soziale Interessengruppe, die mit Bündelung von Interessen gemeinsame Zielvorstellungen erreichen will. Der Verband handelt in allen Gesellschaftsbereichen.

In Deutschland ist der Bundesverband die oberste Gliederung und bei allen Parteien üblich. Untere Ebene bilden dann der Landesverband, der Bezirksverband, der Kreisverband und schließlich der Ortsverband. Eine Querschnittsorganisation für alle Verbände bildet in Deutschland die Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement. In der Politik- und Sozialwissenschaft werden viele verschiedene Arten des Verbandes, wie Fachverbad, Dachverband, Wirtschaftsverband, Berufs- oder Kulturverband unterschieden.

Auch Gewerkschaften, Studierendenschaften und Zünfte sind ein Verband als Interessenvertretung einer gesellschaftlichen Gruppe. Man kann zwischen freiwilligen Verbänden und denen unterscheiden, bei denen eine Pflichtmitgliedschaft besteht. Ein besonderes Recht besitzen z. B. die Umweltschutzverbände mit der Verbandsklage in Umweltangelegenheiten. Arbeitgeber und Gewerkschaften besitzen das Recht, Tarifverträge auszuhandeln. Ein Verband entsteht oft aus einem Monopol bzw. entwickelt eine Monopolstellung.