Urlaubsgeld

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Beim Urlaubsgeld handelt es sich um ein Entgelt, welches von einem Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer oder von einem Dienstherrn an einen Beamten zusätzlich zum Lohn oder Gehalt gezahlt wird. Zahlungszeitpunkt ist meist im Sommer. Das Urlaubsgeld wird auch als zusätzliches Urlaubsgeld oder Urlaubsgratifikation bezeichnet.

Das Urlaubsgeld ist nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsentgelt, welches die Weiterzahlung des normalen Gehaltes für die Dauer eines in Anspruch genommenen Urlaubs bezeichnet. Beim Urlaubsgeld handelt es sich vielmehr um eine Zusatzleistung, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten gewährt. Das Urlaubsgeld kann als eine Art Sonderzuwendung betrachtet werden.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht. Arbeitnehmer haben nur dann Anspruch auf Urlaubsgeld, wenn es im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag explizit aufgeführt wird. Der Anspruch kann auch aufgrund der betrieblichen Gewohnheit entstehen. Das ist der Fall, wenn der Arbeitgeber das Urlaubsgeld wiederholt freiwillig zahlt und sich dabei keinen Widerruf vorbehält.