Kündigungsschutz für Mieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Zahlungsaufschub für Darlehensverbindlichkeiten oder eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Das Bundeskabinett hat in dieser Woche zahlreiche Maßnahmen beschlossen, um die Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht abzumildern.