Wenn es einem Unternehmer nicht gelingt, genügend Umsätze zu erzielen, dann fallen die Sicherung des Lebensunterhaltes und das Begleichen von Forderungen schwer. Eine Gewerbeabmeldung ist nicht selten die Folge. Manchmal wird das Unternehmen von einem Betriebsnachfolger fortgeführt. Ob dieser im Anschluss für die Schulden des Vorgängers aufkommen muss, das hatte das Finanzgericht Münster zu klären.