Unentgeltliche Wertabgabe

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Eineunentgeltliche Wertabgabe ist die Abgabe eines Gegenstands oder einer Leistung, wenn keine Gegenleistung vereinbart ist oder die Wertabgabe in den Privatbereich erfolgt. Hierbei unterliegen Lieferung und Leistung grundsätzlich nur dann der Umsatzsteuer, wenn ein Entgelt geleistet wird. Während im Steuerrecht nur der Begriff der unentgeltlichen Wertabgabe verwendet wird, findet der Begriff Eigenverbrauch im umgangssprachlichen Sinne eher Verwendung.

Um eine Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu erreichen, ist es erforderlich, dass mit der Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe Unternehmer in gleicher Weise mit der Verbrauchsteuer belastet werden, wie alle sonstigen beliebigen Endverbraucher. Die rechnerische Folge ist, dass durch die Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe die Entlastung, welche durch den Vorsteuerabzug eingetreten ist, rückgängig gemacht wird.

Nach dem Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung ist der Eigenverbrauch speziell die unentgeltliche Wertabgabe abzugrenzen von der Privatentnahme, da diese entsprechende ertragsteuerliche Konsequenzen herbeiführt. Die gesetzliche Grundlage für die Eigenverbrauchsbesteuerung ist für die Mitgliedsländer der EU verbindlich und einheitlich geregelt, in Deutschland durch die Besteuerung als unentgeltliche Wertabgabe abgelöst und an EU-Recht angepasst.