Überschuldung

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Eine Überschuldung tritt ein, wenn Personen mehr als verschuldet sind, d. h. sie besitzen weniger Werte, als sie anderen schulden. Überschuldung bedeutet, nach Übertragung der eigenen Werte auf die Gläubiger immernoch nicht schuldenfrei zu sein und die Gewissheit, dass sich an dieser Situation auch nichts ändern wird. Dieser Fall kann bei natürlichen Personen sowie bei juristischen Personen, wie z. B. einer Mini GmbH, einer GmbH oder einem eingetragenen Verein, eintreten. So kann die Überschuldung zur Insolvenz führen.

Bei Unternehmen ist die Überschuldung eingetreten, wenn die Bilanz negativ ist und die vorhandene Unterbilanz nicht in naher Zukunft behoben werden kann. Die Überschuldung wurde im Oktober 2008 durch Art. 5 im Finanzmarktstabilisierungsgesetz geändert. Der Begriff ist zweistufig, da eine Überschuldung vorliegt, wenn das Vermögen des Unternehmen die Verbindlickeiten nicht mehr decken kann, es sei denn, die Prognose macht eine Fortführung des Unternehmens wahrscheinlich.

Natürliche Personen sind überschuldet, wenn sie nicht in der Lage sind ihre Schulden zu begleichen ohne dabei ihre Grundversorgung zu gefährden. Die Ursache für Überschuldung kann aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden. Aus der Sicht des Schuldners sind diese z. B. Arbeitslosigkeit oder Scheidung. Aus der Sicht des Gläubigers sind es Einkommensveränderungen oder Betrug. Die Empfehlung bei Überschuldung ist eine Schuldnerberatung aufzusuchen.