Tracking Stocks

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Tracking stocks sind Geschäftsbereichaktien. Es handelt sich bei diesen Tracking stocks um Aktien, die nur auf einen bestimmten Geschäftsbereich einer Firma Bezug nehmen. Die Popularität dieser Tracking stocks ist, obwohl die Inhaber dieselben Rechte wie normale Aktieninhaber genießen, in Deutschland bisher noch nicht gegeben. Für das emittierende Unternehmen von Tracking stocks ist es wichtig eine getrennte Rechnungslegung zu haben, damit die Gewinnbeteiligung korrekt erfolgt.

Trotz der gesamtheitlichen Unternehmensführung nach Existenzgründung kann sich die Kontrolle der einzelnen Geschäftsbereiche verschiedener Tracking stocks problematisch gestalten. Besonders aufgrund der geringen Bekanntheit dieser Aktienart in Deutschland, stellt dies auch für den Wirtschaftsprüfer eine neue Herausforderung dar. Von Vorteil ist allerdings, wenn die Aktien eines Gesamtunternehmens unterbewertet sind, so lassen sich Tracking stocks von einer erfolgreichen Tochtergesellschaft emittieren.

Für den Begriff Tracking Stocks existiert momentan weder eine Legaldefinition noch eine in der Literatur allgemein anerkannte Definition. Ob eine Firma in Deutschland generell firmeneigene Aktien emittiert, steht bei der Existenzgründung in der Regel noch nicht fest. Sollte ein Unternehmer schon zu Beginn die Absicht haben sein Unternehmen an die Börse zu führen, so kann er dieses Vorhaben aber schon als Bestandteil seiner Geschäftsidee im Businessplan festhalten.