Tilgung

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Unter Tilgung versteht man die Rückführung einer Verbindlichkeit (Geld-/Kapitalschuld), allerdings ohne Zinsen. Die meisten Unternehmer haben in der Phase der Existenzgründung nicht die benötigten Eigenmittel um sich selbst zu finanzieren. Aus diesem Grund nehmen sie häufig Kredite von Finanzinstitutionen auf, die sie später wieder zurückführen. Die Art der Tilgung wird dabei in sogenannten Tilgungsplänen festgelegt.

Der Unternehmer, zum Beispiel einer Mini GmbH , hat dann die Möglichkeit die Tilgung entweder in gleichbleibenden oder in variablen Raten vorzunehmen. Vorraussetzung für die Kreditvergabe bei einer Bank ist in der Regel ein Businessplan. Unternehmer haben aber auch die Möglichkeit sich durch private Investoren zu finanzieren. Hier besteht dann unter Umständen für den Gründer die Option die Tilgung in einem Betrag vorzunehmen.

Die geplante Kapitalstruktur bei der Unternehmensgründung wird also, wie auch die geplante Tilgung von eventuellen Krediten, im Businessplan festgehalten. Prüft beispielsweise eine Bank den Kreditantrag einer Mini GmbH, so kann sie anhand des Businessplans erkennen, ob das Unternehmen überhaupt in der Lage ist, die Tilgung des Kredits auf lange Sicht zu gewährleisten. Im Allgemeinen findet die Tilgung Anwendung im Bereich Darlehen, Krediten und Anleihen.