Teilwert

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Als Teilwert bezeichnet der Rechtsanwalt einen Begriff, der im Steuerrecht für die Bewertung von Vermögensgegenständen und Negativposten eines Betriebs für die Bilanz genutzt wird. Im Prinzip ist der Teilwert der Wert, den ein Käufer für den Betrieb oder ein Unternehmen bezahlen müsste, um ihn zu erwerben. Da der Kaufpreis auch abhängig davon ist, ob der Betrieb weitergeführt wird, wird bei der Ermittlung des Teilwerts davon ausgegangen, dass dies der Fall ist. In diesem Fall spricht man nicht von einer Existenzgründung sondern dem Fortführungsprinzip.

Im Allgemeinen stellt der Teilwert den Marktpreis oder Verkehrspreis des Betriebs dar, wobei hier auch die besonderen Verhältnisse des Betriebs einkalkuliert werden sollten. Darin liegt jedoch die Gefahr, dass der Teilwert ein stark subjektiver Wert ist. Um dem entgegenzusteuern, sind zur Bestimmung des Teilwerts festgesetzte, objektive Kriterien vorhanden, z. B. anfallende Betriebskosten und Lohnkosten.

Einen Bilanzbegriff, der derart subjektive Elemente enthält, wie der Teilwert, existiert im internationalen Wirtschaftsrecht nicht. Das international objektivere Pendant ist der Fair Value oder der Net Realizable Value. Buchwert und Zwischenwert erlauben einen niedrigeren Wertansatz und sind daher vom Teilwert abzugrenzen. Schon während der Erstellung eines Businessplan z. B. für eine Mini-GmbH und später in der Steuerbilanz spielt der Teilwert im Sinne der Vermögensbewertung eine wichtige Rolle.