Tantieme

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Unternehmer kennen Tantieme als eine variable ergebnisabhängige Vergütung bzw. Beteiligung. Im Unterschied zu Honoraren und Provisionen orientiert sich die Höhe nicht an einem einzelnen Geschäftsabschluss, sondern am Umsatz, am Gewinn oder am gesamten unternehmerischen Erfolg. Zumeist werden Tantieme als zusätzliche Vergütung für Geschäftsführer einer GmbH oder AG gezahlt. Tantiemen werden also auch bei der Mini GmbH künftig eine Rolle spielen.

Durch vertragliche Vereinbarungen entsteht ein Anspruch auf Tantieme, wobei auch die Höhe und die Fälligkeit darin vereinbart werden. Richtet sich die vereinbarte Tantieme nach dem Gewinn des Unternehmens, wird der jährliche Reingewinn als Grundlage herangezogen. Alternativ kann sich die Höhe der Tantieme auch nach dem Umsatz berechnen. Tantiemen werden i.d.R. im Rahmen der ordnungsgemäßen Buchführung zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gerechnet.

Unternehmer sollten beachten, dass Umsatztantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen können. Gewinntantiemen unterliegen dieser Betrachtungsweise weniger. Ebenso können nicht ausgezahlte, aber vereinbarte Tantiemen als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden. Bei der Existenzgründung einer GmbH sollten man sich bereits im Businessplan über Tantieme und ihre Wirkungen Gedanken machen.