Studentenjob

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Ein Studentenjob ist ein Beschäftigungsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem studentischen Arbeitnehmer. Betrachtet man die Anzahl der Studenten die während ihres Studiums einem Studentenjob nachgehen, erkennt man, dass diese Studentenjobs einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor für die Bundesrepublik Deutschland darstellen. Viele Unternehmen wählen gezielt ihre Standorte an Orten mit Hochschulen, um überwiegend mit Studentenjobs zu arbeiten.

Zu den Vorteilen eines Studentenjobs zählt die bessere Finanzierung des Lebensunterhaltes und man sammelt Erfahrungen in der Berufswelt. Nach Möglichkeit sollten die Tätigkeiten fachspezifisch mit dem Studium zusammenhängen. Tatsächlich kostet der Studentenjob aber auch Zeit und Kraft, die ein Studierender neben dem Studium benötigt.

Für einen Studentenjob ist ein Arbeitsvertrag abzuschließen. Das Nachweisgesetz schreibt eine Frist von 6 Wochen nach Beginn vor. Der Vertrag sollte eine Vereinbarung zur Kündigungsfrist enthalten. Ein Studentenjob erlaubt bis 19 Arbeitsstunden pro Woche, ohne dass man gegenüber der Krankenkasse als normaler Werktätiger gilt. Manche Arbeitgeber versuchen Studentenjobs über freie Mitarbeiter zu besetzen, um Zahlung von Sozialabgaben zu vermeiden. Hier kann dann aber oft auch eine Scheinselbstständigkeit vorliegen, da nach Existenzgründung nur für einen Arbeitgeber gearbeitet wird.