Schuldnerverzug

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Wenn ein Schuldner gegenüber einem Gläubiger seinen Forderungen nicht fristgemäß nachkommt, dann befindet er sich in einem Schuldnerverzug. Ein Schuldnerverzug liegt immer dann vor, wenn eine Person die vorgeschriebenen Leistungen zu einem geforderten Zeitpunkt nicht erbringt. Handelt es sich dabei um Geldforderungen, so spricht man manchmal auch von Zahlungsverzug.

Der Schuldnerverzug entsteht, wenn der Schuldner seiner fälligen Schuldverpflichtung nicht nachkommt und er deswegen von seinem Gläubiger bereits gemahnt wurde. In diesem Fall kann es auch zur Klageerhebung oder zur Zustellung von einem Mahnbescheid kommen.

Der Schuldnerverzug kann beendet werden, wenn der Schuldner seine Leistungen nachträglich erbringt. Ein Schuldnerverzug kann das Zahlen eines Schadensersatzes zur Folge haben. Der Schuldner hat auch die Möglichkeit, den Schuldnerverzug zu beenden, indem er den Beweis erbringt, dass die Säumnis unverschuldet war. Dies ist jedoch im Einzelfall unter der Verwendung eines Rechtsbeistandes zu klären.