Rechnungsabgrenzungsposten

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Der Begriff der Rechnungsabgrenzungsposten ist in die Buchführung einzuordnen. Sie ermöglichen eine periodengerechte Erfolgsermittlung. Diese ist wichtig für das Unternehmen, besonders kurz nach der Existenzgründung, egal ob Einzelunternehmen, Mini GmbH oder AG. Denn mit den Rechnungsabgrenzungsposten können zwei aufeinander folgende Geschäftsjahre voneinander abgegrenzt werden.

In der Bilanz werden aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten unterschieden. Die aktiven bezeichnen Ausgaben, die im Vorjahr angefallen, jedoch erst im folgenden Jahr einen Aufwand darstellen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen, die vor dem Stichtag anfallen und erst danach zum Ertrag werden. Mit der Umsetzung eines Businessplan innerhalb einer Existenzgründung, sollte man sich der Ansatzpflicht der Rechnungsabgrenzung nach dem HGB bewusst sein.

Somit können in der Bilanz mit Hilfe der Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzte Werte gesondert ausgewiesen werden. Diese Werte werden auch als transitorische Posten bezeichnet. Ein Beispiel für einen Rechnungsabgrenzungsposten ist die Miete, für die Geschäftsräume nach der Existenzgründung und Umsetzung des eigenen Businessplan, die im Dezember im Voraus für den Januar gezahlt wird.