Personengesellschaft

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Eine Personengesellschaft entsteht wenn sich eine oder mehrere Personen (natürliche und/ oder rechtliche) zusammenschließen um einen gemeinsamen Zweck zu erfüllen. Wer bei der Existenzgründung eine Personengesellschaft gründet hat die Wahl zwischen der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR/BGB-Ges.), der offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG), der Partnerschaftsgesellschaft (Freie Berufe) oder auch der eingetragenen Genossenschaft (eG).

Neben der Personengesellschaft gibt es auch Kapitalgesellschaften. Zu denen zählt ab Ende 2008 auch die Mini GmbH. Ein Vorteil der Kapitalgesellschaft im Gegenzug zur Personengesellschaft ist unter anderem das mit der Rechtsform verbunde bessere Kreditrating bei Banken. Für Unternehmer die über eine Existenzgründung nachdenken, stellt die Mini GmbH deshalb eine interessante Alternative dar, da gerade in der Gründungsphase von Unternehmen oft Startkapital in Form von Bankkrediten benötigt wird.

Egal für welche Form der Personengesellschaft sich die Existenzgründer entscheiden, wichtig ist Angaben darüber im Businessplan zu machen. Damit legt der Existenzgründer auch seine Haftungsverhältnisse fest, die bei der Personengesellschaft unbeschränkt sind und auch das Privatvermögen umfassen. Legt man sich allerdings auf eine Kommanditgesellschaft fest, kann man die Haftungssumme beschränken. Sie ist dann so hoch wie die Haftungssumme, welche vorher im Handelsregister eingetragen wurde.