IHKs haben ca. 1.700.000.000 Euro Finanzreserven
Aufgrund der Pflichtmitgliedschaft in der IHK, konnte diese u. a. Finanzreserven in Höhe von aktuell 1,7 Mrd. Euro aufbauen. Wenn man dabei beachtet, welche hohen Ausgaben bei den IHKs bspw. für Bürogebäude und Mitarbeiterstrukturen (deutschlandweit 7.500 Mitarbeiter) anfallen und gleichzeitig die IHKs zusätzlich auch noch diverse Förderprogramme nutzen, sind diese Rücklagen ein immens hoher Wert.
Immer mehr Gründer und Unternehmer stellen dabei die Pflichtmitgliedschaft in Frage, weil ihnen für ihre Pflichtabgabe kein Gegenwert geboten wird. Gründer sind zwar oft im Rahmen ihrer Existenzgründung vom Beitrag befreit, zahlen aber spätestens wenn die ersten Gewinne anfallen oder eine Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft erfolgt, relativ hohe Beiträge. Die genauen Beiträge können dabei zwischen den einzelnen IHKs variieren, erreichen aber nicht selten bis zu 10.000 Euro pro Jahr.
Gleichzeitig stehen die IHKs aktuell verstärkt in der Kritik, weil sie zu stark den freien Markt beeinflussen. Beispielsweise ist es im Gründungsbereich so, dass auch IHKs Existenzgründerseminare anbieten, fachkundige Stellungnahmen vornehmen oder exklusiv als Leitstellen für Förderprogramme wie das KFW-Gründercoaching eingesetzt werden. Dabei ergibt sich nicht selten eine Abhängigkeit von Gründer und Berater gegenüber der regional zuständigen IHK, für welche der gewerbliche Gründer und Berater dann auch noch einen Mitgliedsbeitrag abführen muss.