Nennwert

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Der Nominalwert oder Nennwert gibt an, welchen gesetzlichen Wert ein Zahlungsmittel hat. Er wird durch die herausgebende Einrichtung, meistens die Nationalbank, festgelegt. Normalerweise ist der Nennwert auf dem Zahlungsmittel aufgedruckt bzw. aufgeprägt. Allerdings gab es in der Vergangenheit auch Münzen, auf denen kein Nominalwert aufgeprägt war, z. B. bei antiken Münzen oder auch bei vielen neuzeitlichen Dukaten, die aber gewohnheitsgemäß trotzdem einen Nennwert hatten.

Der Nennwert ist eine Voraussetzung für den Handel zwischen Unternehmern, die mit dem Businessplan ihre Geschäftsidee umgesetzt haben, und Privatpersonen. Kursmünzen können einen Wert haben, der über dem Nennwert liegt. Dies ist zum einen der Fall bei Sammlermünzen und bei Münzen aus Edelmetallen. Der Wert kann allerdings auch unter dem Nennwert liegen. Dies ist möglich, falls die herausgebende Stelle ein Zahlungsmittel nur eingeschränkt einlöst, die Umlauffähigkeit nicht garantiert oder das Zahlungsmittel gar für ungültig erklärt (Inflation, Reichsmark).

Es wird von den herausgebenden Stellen immer eine Versicherung gegen diesen Fall angestrebt. Der Kurswert bezeichnet den Wert, zu dem ein Zahlungsmittel in einer Transaktion tatsächlich akzeptiert wird. Bei stabilen und regulierten Währungsverhältnissen sind der Nennwert und der Kurswert identisch. Den Nennwert gibt es auch bei Wertpapieren (Nennwert einer Aktie).