Natürliche Personen

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Der Begriff Natürliche Personen bezieht sich auf die Rechtsfähigkeit. Eine Natürliche Person ist der Mensch, welcher Träger von Rechten und Pflichten ist. das BGB unterscheidet zwischen Natürliche Personen und Juristische Personen. Die Rechtsfähigkeit erwirbt jeder Mensch mit seiner Geburt und sie erlischt mit dessen Tod. Unabhängig von einer Existenzgründung gilt jeder Mensch als Natürliche Person.

Die Abgrenzung der Natürlichen Personen zu juristischen ist notwendig, da juristische Personen Institutionen bezeichnen, welche als Personenvereinigung seine Rechte und Pflichten wahrnehmen. So kann auch eine Mini GmbH als Institution gelten und für seine Rechte eintreten. Jede einzelne Person in dieser Mini GmbH zählt allerdings bei der Vetretung seiner Persönlichkeitsrechte zu Natürliche Personen.

Wenn der Businessplan erstellt wird, braucht der Existenzgründer den Begriff der Natürlichen Personen nicht beachten. Er sollte nur über rechtliche Verhältnisse der Natürlichen Personen informiert sein, wenn es doch irgendwann während des Bestehens des Unternehmens zu einer Klage kommen sollte. Darüber hinaus gibt es auch viele Diskussionen hinsichtlich des Anfangs seiner Rechtsfähigkeit als Natürliche Person, z. B. ob ein Fötus bereits vor der Geburt Rechte haben sollte.