Materialeinzelkosten

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Materialeinzelkosten ergeben sich aus den Herstellkosten, welche direkt einem Posten zurechenbar sind. Zusammen mit den Materialgemeinkosten ergeben sie den Materialaufwand. Materialeinzelkosten können Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sein. Diese Kosten muss der Unternehmer bei seiner Existenzgründung beachten, wenn er Produkte verkauft, welche er herstellen muss, denn für die Herstellung benötigt er Material. Die Materialeinzelkosten tauchen dann in der Kostenrechnung auf.

Diese Materialeinzelkosten brauchen im Businessplan noch nicht explizit aufgezeigt werden. Da reicht es die Materialgemeinkosten bzw. den Materialaufwand abzuschätzen und zu kalkulieren. Aber für die Festlegung des Verkaufspreises seiner angebotenen Produkte, ist es empfehlenswert, sich schon über die anfallenden Materialeinzelkosten zu informieren bzw. überhaupt zu überlegen, was alles anfällt. Die einzelnen Posten sind dann bei der Kalkulation wichtig.

Die Materialeinzelkosten können direkt einem Kostenträger zugerechnet werden und werden demnach in der Kostenrechnung explizit aufgeführt. Materialkosten, welche nicht direkt zuzuordnen sind, gelten als Materialgemeinkosten. Zu den Materialkosten zählen auch Verwaltungskosten. Auch eine Mini GmbH kann sich zutrauen Produkte selbst zu produzieren, aber man kann die Produktion auch auslagern und gilt als Zwischenhändler. Dann taucht der Posten der Materialeinzelkosten nicht nochmal auf.