Mahnung

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Die Mahnung ist die bestimmte und eindeutige Aufforderung des Gläubigers, vielleicht ein Unternehmer kurz nach der Existenzgründung , an den Schuldner, die geschuldete Leistung zu erbringen. Rechtliche Relevanz erfährt die Mahnung darüber hinaus als eine zwingende Voraussetzung für den Schuldnerverzug nach BGB. Dagegen ist die Mahnung nicht erforderlich, wenn der Zeitpunkt der Fälligkeit der Leistung bereits derart vereinbart wurde, dass er nach dem Kalender bestimmt oder bestimmbar ist.

Den konkreten Einzelfall sollte man durch den Rechtsanwalt überprüfen lassen, da auch die "Mahnung zuviel" schaden kann, indem der Schuldner so erneut Zeit zur Erbringung der Leistung erhält. Aufgrund des Gesetzes kommt der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass er eine Mahnung erhält. Handelt es sich beim Schuldner hingegen um einen Verbraucher, tritt diese Rechtsfolge allerdings nur dann ein, wenn darauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.

Für den Zeitraum bis zum Ablauf der ersten Mahnung dürfen keine Verzugszinsen erhoben werden, da es sich nur um eine Zahlungserinnerung handelt. In der Wirkung sind die Erhebung der Leistungsklage oder die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren durch den Schuldner oder dessen Rechtsanwalt gleich. Das Gesetz stellt keine besonderen Formerfordernisse an die Mahnung, sodass sie formlos möglich ist. Jedoch empfiehlt es sich aus Beweisgründen, die Mahnung in schriftlicher Form zu verfassen.