Ltd. | Limited

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Die Limited company ist eine Kapitalgesellschaft in Großbritannien und wird auch "englische GmbH" genannt. Sie erfüllt als in Großbritannien gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie die deutsche GmbH und ist eine eigene Rechtspersönlichkeit. Insbesondere wegen ihrer geringen Mindeststammeinlage von einem britischen Pfund erfreut sie sich auch in Deutschland großer Beliebtheit. Gestützt wird dies durch den europäischen Gerichtshof. Es ist laut Rechtsprechung zulässig, sich für die Geschäftstätigkeit im eigenen Land auch der Gesellschaftsformen anderer Mitgliedsländer der Europäischen Union zu bedienen.

Die britische Limited hat auch wegen der Möglichkeit einer schnellen Errichtung zu mittlerweile recht großer Beliebtheit gefunden. Diese Gesellschaftsform kann innerhalb kurzer Zeit gegründet werden, was die deutsche GmbH mit vollständiger persönlicher Haftung der Gesellschafter in der oft monatelang dauernden Gründungsphase nicht ermöglicht. Dieser Fakt in Zusammenhang mit der geringen Mindeststammeinlage, sorgte in der Vergangenheit für einen regelrechten Gründungsboom.

Entscheidend für eine Haftung nach englischem Recht ist jedoch, dass der Geschäftsführer den Schutz der Limited nicht betrugsartig missbraucht. Hierbei wird auf die Erfolgsaussichten abgestellt, die aufgrund des Gläubigerschutz gegeben sein müssen. Anderenfalls tritt auch hier der Haftungsfall für den Geschäftsführer ein. Ein Risiko, das ebenso nicht unterschätzt werden darf, ist das Vergessen der regelmäßigen Reporting-Pflichten. Hier drohen sonst empfindliche Strafen.

Auch wenn die Ltd. nicht in Großbritannien ansässig ist, wird sie nach den dort für sie geltenden Vorschriften gegründet, in die Register des Königreichs eingetragen und benötigt einen Verwalter in Großbritannien. Die Gründung einer Limited Company kann durch eine oder mehrere Person(en) als Aktionäre (shareholder) erfolgen. Ein Geschäftsführer (director) und ein Sekretär (secretary) müssen ferner bestellt werden, wobei diese Positionen auch durch Aktionäre selbst eingenommen werden dürfen.