Kosmetiksalon

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In einem Kosmetiksalon wird die Schönheits- und Körperpflege betrieben. Die Schönheit des menschlichen Körpers soll erhalten oder auch wiederhergestellt werden. In einem Kosmetiksalon werden nicht nur Menschen verschönert, sondern steigern außerdem ihr Lebensgefühl und drücken damit einen gewissen sozialen Status aus. In der Kosmetikindustrie unterscheidet man zwischen dekorativer (Make-up, Mascara) und der pflegenden Kosmetik (Shampoo, Peeling).

Wer mit einem Kosmetiksalon seine eigene Geschäftsidee umsetzen möchte, muss sich im Vorfeld über die geltende Gesetzgebung für kosmetische Produkte informieren. Im Jahre 1976 ist eine EG-Kosmetikrichtlinie in Kraft getreten, die allerdings nicht von allen Staaten der EU in nationales Recht übernommen wurden. Somit existieren zahlreiche verschiedene nationale Sonderregelungen. Die Mindestanforderung für Naturkosmetik besteht z. B. darin, dass diese Produkte frei von Silikonen oder Paraffinen sein müssen.

Die Ausbildung für die Tätigkeit in einem Kosmetiksalon geht auf den Anfang des 20. Jahrhunderts zurück. In den fünziger Jahren gab es Kurzausbildungen in den Bereichen Kosmetik, Fußpflege und Handpflege. Das Ansteigen der erforderlichen Kenntnisse für die Ausübung des Berufes verlängerte die Ausbildungszeit in den sechziger Jahren auf einjährige Lehrgänge. Später wurden in vielen Bundesländern Berufsfachschulen für Kosmetik mit zweijähriger Ausbildung staatlich anerkannt. Im Jahre 2003 wurde vom Bundeswirtschaftsministerium eine Verordnung erlassen, die ein duales System einführte.