Konsortium

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Als Konsortium bezeichnet man einen befristeten oder unbefristeten Zusammenschluss von zwei oder mehr rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen. Diese Unternehmen beabsichtigen die Führung eines gemeinsamen, genau abgesteckten Geschäftes. Hier stehen meist ökonomische Ziele im Vordergrund.

Ein Konsortium trifft man häufig im bankgeschäftlichen Bereich als Emissionskonsortium oder Kreditkonsortum bzw. Finanzierungskonsortium an. Ebenso im Baugewerbe kann ein Konsortium als Arbeitsgemeinschaft zur Durchführung von Großprojekten dienen. Eine exakte Einhaltung der Richtlinien im Businessplan kann dennoch hilfreich sein. Die gegenseitigen Verbindlichkeiten werden in einem Konsortialvertrag vereinbart. Dieser Vertrag kann auch für die Gründung z. B. einer Mini GmbH eine Rolle spielen.

Ein Konsortium muss nicht unbedingt als dieses in Erscheinung treten. Beim sogenannten stillen Konsortium ist dem Auftraggeber nicht klar, dass es sich um ein Konsortium dreht. Diese Ungewissheit könnte unter Umständen zu Konflikten führen. Dennoch kann ein gewissenhafter Businessplan Klarheit bringen.