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Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt innovative, nichttechnische Ideen aus der Wirtschaft. Gefördert werden kreative Geschäftsmodelle, soziale Innovationen, digitale Plattformlösungen, neue Arbeitsformen und vieles mehr.
Das Ziel: Die Innovationskraft des Mittelstands stärken – auch abseits klassischer Technologieentwicklung.
Innovationsförderung ab 2025
Das IGP ist seit 2024 in regulärer Förderung und wird auch 2025 mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Die Zuschüsse richten sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und sollen:
- gesellschaftlich relevante Ideen mit Wirtschaftspotenzial anschieben
- neue Arbeitsmodelle und Geschäftsansätze etablieren
- zukunftsfähige Geschäftsmodelle in Stadt und Land fördern
- marktnahe Innovationen und Pilotprojekte ermöglichen
- die Fachkräftesicherung durch innovative Lösungen stärken
Antragsberechtigt sind:
- Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen nach EU-Definition
- Selbständige, Freiberufler und Handwerksbetriebe
- gemeinnützige Unternehmen (gGmbH, gUG etc.)
- Startups mit Sitz in Deutschland zum Zeitpunkt der Vollantragstellung
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Kooperation mit KMU
Folgende frei wählbare Projektformen sind förderfähig:
- Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests; insbesondere Maßnahmen, die zur Prüfung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit von Innovationen notwendig sind. Die Machbarkeit soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein; gleichzeitig soll das Projekt chancenreich sein.
- Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt; insbesondere Maßnahmen, die zur Entwicklung, ersten Anwendung und/oder Marktüberleitung von Innovationen notwendig sind. Dabei sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. Gleichzeitig soll das Projekt mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden und chancenreich sein.
TIPP: Eine SWOT-Analyse ist immer dann ein praktisches Hilfsmittel, wenn du dir selbst und gegenüber externen Partnern und Investoren die Erfolgschancen einer neuen Geschäftsidee deutlich machen willst.
Maximale Laufzeit der Förderung
- Machbarkeitsprojekte: bis zu 12 Monate
- Marktreifeprojekte: bis zu 24 Monate
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Förderwürdig sind Projekte mit:
- hohem Innovationsgrad und internationaler Relevanz
- überzeugender Marktperspektive
- nachgewiesenem gesellschaftlichem Nutzen
- qualifiziertem Projektteam
- klarem Förderbedarf (Anreizeffekt)
- Machbarkeitsprojekte: max. 80.000 Euro
- Marktreifeprojekte: max. 330.000 Euro
Für Kooperationsprojekte gilt:
- Es wird jedes Teilprojekt separat betrachtet, erlaubt also größere Volumina als Einzelprojekte.
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben: 150.000 Euro für Machbarkeitsprojekte; 600.000 Euro für Marktreifeprojekte.
Förderquote (nicht rückzahlbarer Zuschuss):
- Kleinstunternehmen: 70% für Machbarkeitsprojekte und 55% für Marktreifeprojekte
- Kleine Unternehmen: 65% für Machbarkeitsprojekte und 50% für Marktreifeprojekte
- Mittlere Unternehmen: 60% für Machbarkeitsprojekte und 45% für Marktreifeprojekte
- Gemeinnützige KMU: 75% für Machbarkeitsprojekte und 60% für Marktreifeprojekte
- Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen): 100% sowohl für Machbarkeits- als auch für Marktreifeprojekte
TIPP: Innovationsförderung per Gutschein
Weitere regionale Förderprogramme findest du hier: Fördermittel Innovation der Bundesländer
1. Aktueller Förderaufruf: Fachkräftesicherung
Einreichfrist für Teilnahmeanträge: 19.08.2025, 15:00 Uhr
Gefördert werden u.a.:
- Aus- und Weiterbildungskonzepte
- Tools für Wissenstransfer am Arbeitsplatz
- Integration ausländischer Fachkräfte
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Inklusion, mentale Gesundheit und Teamkultur
- Maßnahmen zur Nutzung von Fachkräftepotenzialen im demografischen Wandel
2. Nächster Call (Ende 2025 erwartet): Stadt & Land neu denken
Voraussichtlich gefördert werden:
- neue Konzepte für Co-Working & Co-Living
- Smart-City/Smart-Village-Lösungen
- regionale Plattformen für Energie, Mobilität, Gesundheit
- (Um-)Nutzung von Leerstand, innovative Versorgungsmodelle
- touristische Angebote für strukturschwache Regionen
Die Antragstellung im Rahmen des IGP erfolgt zweistufig und ausschließlich online. Die einzelnen Schritte im Detail:
1. Teilnahmeantrag (Stufe 1)
Zunächst reichst du einen Teilnahmeantrag mit folgenden Inhalten ein:
- Kurzbeschreibung deines Vorhabens (1–2 Seiten)
- Darstellung der Innovationsidee
- Zielgruppen und Nutzen der Lösung
- Förderbedarf mit Begründung
- Skizze des Projektteams
Wichtig: Der Teilnahmeantrag dient als Vorauswahl. Nur überzeugende Skizzen werden zur Vollantragstellung eingeladen.
2. Vollantrag (Stufe 2)
Nach positiver Vorauswahl wirst du zur Einreichung eines Vollantrags eingeladen. Dafür brauchst du:
- einen ausformulierten Projektplan
- einen detaillierten Finanzierungsplan
- ggf. Kooperationsverträge (bei Verbundprojekten)
- Nachweise zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit (z. B. Geschäftsplan)
Mehr Informationen und weiterführende Links findest du auf der Webseite des IGP.
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