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Das „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ des BMWK zielt darauf ab, die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft über technische Entwicklungen hinaus zu stärken.
Das IGP fördert die Realisierung von nichttechnischen Innovationen bei KMU, wobei der Fokus auf der Neuartigkeit der Problemlösungen liegt. Es ermöglicht eine Vielzahl neuer Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern, einschließlich kreativwirtschaftlicher Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups und neuen Plattformformaten.
Innovationsförderung ab 2024
Das IGP-Programm wird nach einer erfolgreichen Pilotphase 2023 unter neuer Förderrichtlinie fortgesetzt und soll dazu beitragen:
- neue Ideen mit positiver Wirkung für Wirtschaft und Gesellschaft anzuschieben,
- die Struktur und Arbeitsweise der deutschen Wirtschaft zu modernisieren,
- First-Mover-Aktivitäten zu ermöglichen,
- sehr marktnahe Innovationsaktivitäten anzubahnen,
- die Wirtschaftskraft innovativer KMU zu stärken und
- das kreative Umfeld für neue Geschäftsmodelle und Pionierlösungen durch die Schaffung neuer Kooperationen zu verbessern.
Antragsberechtigt sind:
- Kleinstunternehmen: <10 Mitarbeiter, ≤2 Mio. Euro Jahresumsatz/Jahresbilanz
- Kleinunternehmen: <50 Mitarbeiter, ≤10 Mio. Euro Jahresumsatz/Jahresbilanz
- mittlere Unternehmen: <250 Mitarbeiter, Jahresumsatz ≤50 Mio. oder Jahresbilanz ≤43 Mio. Euro
- Freiberufler, Handwerker und andere Selbständige
- Gemeinnützige Unternehmen (z.B. gGmbH, gUG), die KMU-Kriterien der EU erfüllen und unternehmerisch tätig sind
- Neugründungen, die bei Vollantragstellung ein projektumsetzendes Unternehmen in Deutschland nachweisen können
- Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die in nichtwirtschaftlichen Projekten mit KMUs kooperieren
Folgende frei wählbare Projektformen sind förderfähig:
- Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests; insbesondere Maßnahmen, die zur Prüfung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit von Innovationen notwendig sind. Die Machbarkeit soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein; gleichzeitig soll das Projekt chancenreich sein.
- Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt; insbesondere Maßnahmen, die zur Entwicklung, ersten Anwendung und/oder Marktüberleitung von Innovationen notwendig sind. Dabei sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. Gleichzeitig soll das Projekt mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden und chancenreich sein.
TIPP: Eine SWOT-Analyse ist immer dann ein praktisches Hilfsmittel, wenn du dir selbst und gegenüber externen Partnern und Investoren die Erfolgschancen einer neuen Geschäftsidee deutlich machen willst.
Maximale Laufzeit der Förderung
Die Projektlaufzeit für Machbarkeitsprojekte soll in der Regel höchstens zwölf Monate betragen, die für Marktreifeprojekte in der Regel höchstens 24 Monate.
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Die Zuwendungsvoraussetzungen basieren auf:
- Grad der Innovation: Nichttechnische, neuartige Problemlösungen mit internationaler Relevanz. Technologie kann involviert sein, ist aber nicht notwendig.
- Grad der Förderbedürftigkeit: Projekte, die ohne Förderung nur verzögert oder eingeschränkt realisiert werden könnten.
Die Förderkriterien umfassen:
- Innovationshöhe: Kreativität, Pioniercharakter, Differenz zu bisherigen Lösungen, und über das Projekt hinausgehendes transformatives Potenzial.
- Vermarktungschancen: Potenzial für Umsatz, Wertschöpfung, und Arbeitsplatzschaffung in Deutschland. Nachhaltige wirtschaftliche Prosperität nach Projektende ist erforderlich.
- Positive Effekte auf Dritte: Wirtschaftlicher Nutzen, Know-how-Impulse, soziale und ökologische Wirkungen.
- Projektqualität: Zielorientierung, Planung, Übergang in ungeförderte Folgeaktivitäten, effiziente Nutzung von Fördermitteln.
- Teamqualifikation: Berufs- und Bildungshintergrund, Motivation, Kooperationsfähigkeit.
- Förderbedarf/Anreizeffekt: Begründung des Bedarfs staatlicher Mittel und das Verhältnis zwischen finanzieller Lage und Innovationsrisiko.
- Machbarkeitsprojekte: max. 80.000 Euro
- Marktreifeprojekte: max. 330.000 Euro
Für Kooperationsprojekte gilt:
- Es wird jedes Teilprojekt separat betrachtet, erlaubt also größere Volumina als Einzelprojekte.
- Maximal zuwendungsfähige Ausgaben: 150.000 Euro für Machbarkeitsprojekte; 600.000 Euro für Marktreifeprojekte.
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung, wobei die Fördersätze in Bezug auf zuwendungsfähige Kosten variieren:
- Kleinstunternehmen: 70% für Machbarkeitsprojekte und 55% für Marktreifeprojekte
- Kleine Unternehmen: 65% für Machbarkeitsprojekte und 50% für Marktreifeprojekte
- Mittlere Unternehmen: 60% für Machbarkeitsprojekte und 45% für Marktreifeprojekte
- Gemeinnützige KMU: 75% für Machbarkeitsprojekte und 60% für Marktreifeprojekte
- Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen): 100% sowohl für Machbarkeits- als auch für Marktreifeprojekte
TIPP: Innovationsförderung per Gutschein
Hier findest du weitere regionale Fördermittel Innovation in den einzelnen Bundesländern Deutschlands.
Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden („Calls“), die ungefähr im Halbjahresrhythmus veröffentlicht werden. Der jeweilige Fokus der Ausschreibungsrunden ergänzt die vorgenannten Zuwendungsvoraussetzungen und Förderkriterien um weitere spezifische Punkte.
Details sowie zukünftige Ausschreibungen findest du auf der Webseite des IGP.
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