Immobilienmakler

Ihr Kostenfreies Unternehmensprofil

Im Falle des Immobilienmaklers ist es meist so, dass er in Selbstständigkeit ein Gewerbe betreibt. Außerdem benötigt dieser eine behördliche Erlaubnis für die Ausübung seiner Tätigkeit, um z. B. den Abschluss von Verträgen über Immobilien oder Grundstücke vermitteln zu können. Für seine erfolgreichen Aktivitäten erhält der Immobilienmakler dann eine Maklerprovision.

Wichtig ist der Abschluss des Maklervertrages - schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten - mit dem Anbieter und eventuell auch dem Nachfrager. Heute ist es auch oft so, dass Kreditinstitute, vorallem Sparkassen, auch die Vermittlungstätigkeit eines Immobilienmaklers anbieten. Nach der Umsetzung der Geschäftsidee als Immobilienmakler sollte dieser Mitglied im Bundesverband Immobilienverband Deutschland werden.

Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt, daher bedarf es aber auch keinem Nachweis einer beruflichen Ausbildung oder fachlicher Eignung. Die Rechte des Immobilienmaklers sind im BGB geregelt. Festgeschrieben ist dort, dass der Makler im Grunde nichts tun muss und der Auftraggeber jederzeit den Auftrag zurückziehen kann bzw. die Angebotsbedingungen ändern kann. Die Maklerprovision wird erst mit Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrag fällig.