Handelsfunktionen
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Als Handelsfunktionen werden die Aufgaben und Tätigkeitszusammenhänge bezeichnet, die dem Handel als Bindeglied zwischen der Produktion und dem Konsum zukommen. Als Funktion wird der Ausgleich des Handels aufgrund der Raum- und Zeitüberbrückung zwischen Angebot und Nachfrage bezeichnet. Denn die Erstellung weicht räumlich vom Bedarf ab.
Eine weitere Handelsfunktion stellt die Akquisition durch die Kreditgewährung dar. Dies geschieht z. B. in Form der Absatzfinanzierung durch den Handel, durch die Angebots- und Nachfrageermittlung bzw. -lenkung, sowie durch Preisgestaltung und Markterschließung für Hersteller bei Neuprodukten. Von einem Gründer kann auch ein Businessplan in Form eines Handelsbetriebes umgesetzt werden.
Eine weitere Handelsfunktion ist die Absatzfinanzierung durch, Beratung, Kontakt und Kundenpflege mit Service sowie durch das Angebot durch Einkaufs-schnelligkeit und -bequemlichkeit. Die Handelsfunktion des Angebotsausgleichs ergibt sich z. B. aus durch das Aufsplitten in verbrauchsgerechte Teilmengen und durch Warengruppierungen nach Qualitätsklassen. Die Erfüllung der Handelsfunktionen berechtigt den Handel zum Einbehalt der Handelsspanne.