Halbeinkünfteverfahren

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Das Halbeinkünfteverfahren ist für die steuerliche Entlastung von Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Für Einnahmen aus ausländischen Beteiligungen gilt dies seit 2001, für inländische Beteiligungen seit 2002. Um die finanziellen Nachteile, der nicht mehr anrechenbaren Körperschaftsteuer für Anteilseigner von Kapitalgesellschaften auszugleichen, wurde das Halbeinkünfteverfahren eingeführt. Der Gesellschafter sollte seine zukünftigen Einnahmen im Businessplan andeuten.

Dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen laufende und einmalige Einkünfte aus Beteiligungen. Dazu zählen Aktien, GmbH-Anteile, Genossenschaftsanteile. Ein Gesellschafter einer Existenzgründung kann ebenfalls Aktienteile erwerben. Das Halbeinkünfteverfahren gilt für Dividenden und Gewinnausschüttungen, für Veräußerungserlöse aus dem Verkauf von Beteiligungspapieren innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb, Veräußerungen einer Beteiligung von mehr als einem Prozent. Dabei fallen z. B. festverzinsliche Wertpapiere und Termingeschäfte nicht unter das Halbeinkünfteverfahren.

Zweck des Halbeinkünfteverfahrens ist es, eine Doppelbesteuerung der ausgeschütteten Gewinne zu verhindern, da diese auf Ebene der Gesellschaft mit der Körperschaftsteuer belastet sind. Das Problem des Halbeinkünfteverfahrens besteht jedoch darin, dass diese verdoppelte Belastung nur in pauschalierender Form abgemildert werden kann.