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Dein Steuerfahrplan zur Existenzgründung

Existenzgründung 2025: Welche Steuern dich wann betreffen, welche Kosten du absetzen kannst und warum dein Businessplan auch fürs Finanzamt zählt – jetzt kompakt erklärt mit aktuellen BFH-Urteilen und neuen Regelungen aus dem Koalitionsvertrag 2025.

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Gastronomen, Mann und Frau sitzen in ihrem Restaurant und planen Investitionen mit Dokumenten und Belegen.
So behältst du den Überblick über Ausgaben, Steuern und Pflichten.

Unternehmensgründung: Wie du steuerlich alles richtig machst

Wer eine Existenzgründung plant – ob nebenberuflich oder hauptberuflich, als Einzelunternehmer, Freiberufler oder mit gemeinsam mit Partnern – sollte nicht nur die Geschäftsidee schärfen, sondern auch die steuerlichen Spielregeln von Anfang an kennen. Von Anlaufverlusten bis Altersvorsorge – wir erklären, wie du mit einem Businessplan bares Geld sparen kannst.

1. Welche Kosten du von Anfang an absetzen kannst

Noch kein Umsatz, aber schon Ausgaben? Kein Problem – wenn du deine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen kannst. Dann lassen sich auch Verluste in der Vorgründungsphase steuerlich geltend machen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Beratungskosten (z. B. für Steuerberater, Gründungscoach)
  • Anschaffungen für Ausstattung oder IT
  • Reisekosten zur Markterkundung
  • Mietkosten für Büro/Laden vor Eröffnung

BFH, Beschluss vom 16.1.2025 (X B 23/24): Auch wenn die Gründung letztlich nicht zustande kommt, können die angefallenen Verluste anerkannt werden – sofern ein schlüssiger Businessplan oder andere Nachweise die Absicht zur Gewinnerzielung belegen.

2. Ab wann du gewerbesteuerpflichtig bist

Als Einzelunternehmer oder GbR musst du nicht ab Gründung Gewerbesteuer zahlen, sondern erst, wenn du tatsächlich tätig wirst.

Wichtig zu wissen:

  • Vorbereitende Maßnahmen (z. B. Vorlaufkosten für Anmietung, Bau, Schulung) zählen noch nicht.
  • Die „werbende Tätigkeit“ beginnt mit dem ersten Auftrag, der ersten Dienstleistung oder dem ersten Verkauf.

BFH, Urteil vom 20.2.2025 (IV R 23/22): Ein Hotel ist erst mit der Eröffnung gewerbesteuerpflichtig – nicht schon mit dem Bau. Vorherige Ausgaben zählen nicht zur Gewerbesteuer.

Tipp: Versuche, Ausgaben möglichst nah am tatsächlichen Geschäftsstart zu planen, um sie gewerbesteuerlich nutzen zu können.

3. Businessplan: Dein wichtigstes Steuerdokument

Eine Businessplan Vorlage ist nicht nur für deine Hausbank oder einen Förderantrag wichtig – auch das Finanzamt nutzt ihn, um deine Absicht zur Gewinnerzielung zu prüfen. Dein Unternehmenskonzept brauchst du:

  • Bei Verlusten in der Anfangsphase
  • Für die Abgrenzung zwischen privater Liebhaberei vs. unternehmerischer Tätigkeit
  • Im Streitfall als Beweisstück deiner Gründungsabsicht

BFH, Beschluss vom 16.1.2025 (X B 23/24): Ohne Businessplan oder plausible Prognose kann das Finanzamt Anlaufverluste aberkennen – und du zahlst womöglich zu viel Steuer.

Extratipp: 7-Punkte-Steuerfahrplan für Gründer

Mit diesen 7 Schritten legst du den steuerlichen Grundstein für deine Selbstständigkeit:

  1. Businessplan mit Finanzteil erstellen: Der Finanzplan enthält Prognosen zu Umsatz, Kosten und Rentabilität – wichtig für Finanzamt, Bank und Förderanträge.
  2. Steuernummer und steuerliche Erfassung beantragen: Nach Gründung musst du dich beim Finanzamt melden – online per Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  3. Gewerbeanmeldung (sofern erforderlich): Für gewerbliche Tätigkeiten nötig – Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt an.
  4. Buchhaltungssystem aufsetzen: Wahlweise Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder doppelte Buchführung – je nach Rechtsform und Umsatzhöhe.
  5. Umsatzsteuer: Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung wählen; diese Entscheidung triffst du direkt im steuerlichen Erfassungsbogen – Bindung i.d.R. für 5 Jahre.
  6. Steuertermine und Fristen kennen: Einkommensteuer, Umsatzsteuer (ggf. monatliche Voranmeldung), Gewerbesteuer – pünktlich abführen; Fristen einhalten (!).
  7. Pflicht zur Altersvorsorge beachten (ab 2026): Neue Selbständige müssen ab 2026 eine gesetzliche oder zertifizierte private Altersvorsorge nachweisen – bei Gründung mitdenken!

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Was der Koalitionsvertrag 2025-2029 für Gründer enthält

Die Bundesregierung plant im Rahmen des neuen Koalitionsvertrags mehrere Maßnahmen, die den Weg in die Selbstständigkeit in Zukunft deutlich verändern sollen – rechtlich, finanziell und (un)bürokratisch. Das solltest du jetzt schon wissen:

1. Gründung per One-Stop-Shop in 24 Stunden

Die Bundesregierung will den Gründungsprozess stark vereinfachen:

  • Digitale Plattform für Gewerbeanmeldung, Steuer, Sozialversicherung
  • Prinzip: Alles aus einer Hand
  • Ziel: Gründungsprozess in 24 Stunden abschließen

2. Neue Rechtsform: Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GgV)

Die Initiative zur Einführung der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GgV) geht auf Impulse aus der Start-up- und Familienunternehmenspraxis zurück. Ziel ist es, Unternehmen eine Rechtsform zu bieten, mit der sie unabhängig, generationenübergreifend und nachhaltig wirtschaften können. Gewinne bleiben dauerhaft im Unternehmen gebunden – eine Ausschüttung an Gesellschafter ist ausgeschlossen.

Durch die gebundene Vermögensstruktur werden Unternehmensnachfolgen erleichtert und eine transparente, langfristige Nachfolgeplanung ermöglicht.

3. Aufstieg durch Weiterbildung: Mehr Förderung, weniger Hürden

Das bisherige Aufstiegs-BAföG soll umfassend reformiert werden:

  • Fortbildungen sollen gebührenfrei werden
  • Teilzeitmaßnahmen (z. B. berufsbegleitend) werden gezielt gefördert
  • Zweiter Aufstieg z. B. als Meister oder Techniker wird gerade in Mangelberufen finanziell gestützt

Vorteil für Gründer: Auch bei geplanten Gründungen im Handwerk oder in systemrelevanten Branchen können gezielte Fördermaßnahmen genutzt werden – z. B. als Vorbereitung auf die Selbstständigkeit.

4. Altersvorsorge wird Pflicht für neue Selbstständige (ab 2026)

Wer sich ab 2026 neu selbstständig macht, muss eine Altersvorsorge nachweisen – wahlweise:

  • gesetzliche Rentenversicherung (GKV)
  • zertifiziertes privates Vorsorgemodell (PKV)

Tipp: Plane die Altersvorsorge bereits im Businessplan Muster mit ein – sie wird verpflichtender Teil deiner unternehmerischen Grundabsicherung.

5. Mitarbeiterbeteiligung durch steuerlich optimierte ESOP-Modelle

Für Start-ups und wachsende Unternehmen soll es bessere steuerliche Bedingungen für Mitarbeiterbeteiligung geben – insbesondere über ESOPs (Employee Stock Option Plans). Ziel der Maßnahme, ist die Bindung von Talenten durch Kapitalbeteiligung ohne hohe Steuerlast bei Ausgabe der Anteile.

Relevanz für dich: Falls du ein Start-up planst, kannst du frühzeitig Anreizsysteme für dein Team aufbauen – ohne hohen Liquiditätsaufwand.

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Über den Autor
Kathleen Händel

Kathleen Händel

Kathleen schreibt seit 2018 im Magazin von Unternehmenswelt und Zandura über die wichtigsten Business-Themen & Trends für Gründer & Unternehmer. Zuvor war Kathleen als Redakteurin für die Social Startup-Szene, verschiedene Stiftungen und Kommunikationsagenturen tätig.

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