Gewährleistungsfrist

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Die Gewährleistungsfrist ist von jedem Unternehmen einzuhalten, egal ob es sich kurz nach der Existenzgründung befindet oder sich schon länger auf dem Markt positioniert hat. Der Verkäufer steht beim Verkauf seiner Waren dafür ein, dass sich die gehandelte Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs in einem einwandfreien Zustand befindet, also frei von Sachmängeln und Rechtsmängeln ist. Die Ware muss genau die Beschaffenheit aufweisen, die kaufvertraglich vereinbart ist.

Dafür leistet der Verkäufer Gewähr und zwar über einen gewissen Zeitraum. Dabei handelt es sich um die Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistung schließt auch die getroffenen Werbeaussagen sowie die gelieferte Menge von Produkten ein. Seit dem 01.Januar 2002 beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 24 Monate. Stellt der Kunde also nach dem Erwerb eines Produktes fest, dass es fehlerhaft ist und nicht den kaufvertraglichen Vereinbarungen entspricht, kann er ab dem Kaufzeitpunkt zwei Jahre lang seine Rechte geltend machen.

Während der ersten sechs Monate innerhalb der Gewährleistungsfrist steht im Falle einer Reklamation der Verkäufer in der Beweislast, das heißt es wird zugunsten des Käufers vermutet, dass die Ware zum Lieferzeitpunkt oder am Kauftag bereits defekt war. Wird die Ware später als sechs Monate nach dem Kauf reklamiert, so kehrt sich die Beweislast um. Hier muss der Käufer beweisen, dass das Produkt bereits beim Kauf mangelhaft war.