gesetzliche Unfallversicherung

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Eine für Unternehmer im Rahmen ihrer Existenzgründung notwendige Absicherungsposition stellt die gesetzliche Unfallversicherung dar. Diese gliedert sich als Versicherungszweig in die Sozialversicherung ein und ist eine Pflichtversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung tritt bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten in Kraft und erstattet medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation sowie Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen.

Rechstgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung ist das siebte Sozialgesetzbuch sowie die Berufskrankheitenverordnung. Bei einer Existenzgründung wird der Unternehmer durch Gesetz oder Satzung Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung. In Ausnahmefällen können sich Selbstständige und Freiberufler freiwillig versichern. Dies ist auch in einer Mini GmbH möglich. Freiwillig versichern können sich Unternehmer, wenn sie nicht bereits durch Gesetz oder Satzung versichert sind, und Personen, die in Kapital- und Personenhandelsgesellschaften als selbstständiger Unternehmer regelmäßig arbeiten.

Egal welche Rechtsform bei Gründung gewählt wird, die gesetzliche Unfallversicherung stellt eine Kostenposition im Businessplan dar, da die gesetzliche Unfallversicherung durch Beiträge an die Berufsgenossenschaft finanziert wird. Der Existenzgründer muss daher die Eröffnung seines Unternehmens der zuständigen Berufsgenossenschaft innerhalb einer Woche mitteilen und sich anmelden.