Geschäftsanteil

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Der Geschäftsanteil bezeichnet den Anteil, den ein Gesellschafter am Stammkapital bzw. Gesellschaftsvermögen einer GmbH hält. Bei der Gründung einer GmbH ist der Geschäftsanteil eines Gesellschafters gleich mit seiner Stammeinlage. Die Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter werden in der Satzung festgehalten. Der Gesellschaftsanteil eines Gesellschafters ist frei vererblich und kann nur mit Zustimmung der Gesellschaft abgetreten werden.

Im Businessplan wird im Finanzplan die Höhe des Geschäftsanteils festgehalten. Regelungen über die Geschäftsanteile sind im GmbH-Gesetz verankert. Wer einen Geschäftsanteil übertragen will, benötigt dazu eine notarielle Beurkundung. Im Gesellschaftervertrag einer GmbH kann vereinbart werden, dass nach dem Tod eines Gesellschafters seine Anteile eingezogen, nicht vererbt werden.

Der Gesellschafter einer Existenzgründung sollte beachten, dass sich im Laufe der Zeit, der Geschäftsanteil des Gesellschafters durch die Erhöhung der Einlage oder die Erhöhung des Gesellschaftsvermögens durch Gewinne etc., verändert. Der Geschäftsanteil bestimmt sich dann nach dem Verhältnis der geleisteten Stammeinlage zum Stammkapital der Gesellschaft. In der Regel wird der Geschäftsanteil daher in Prozent ausgedrückt, also als relativer Anteil am Gesamtkapital. In der Gesellschafterversammlung gewähren je 100 Euro Geschäftsanteil eine Stimme bei Abstimmungen.