Gebühr

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Eine Gebühr ist das Entgelt für die Inanspruchnahme einer Leistung, meist bei öffentlichen Verwaltungen oder verwaltungsähnlichen Institutionen und somit Entgelt für eine hoheitliche Dienstleistung, wie zum Beispiel Verwaltungsgebühren oder Benutzungsgebühren. Da Gebühren oftmals auch im Rahmen einer Existenzgründung anfallen (bei der Eintragung ins Handelsregister, bei der Gewerbeanmeldung. etc.), sind diese als Ausgaben in der Finanzplanung im Businessplan mit zu berücksichtigen.

Laut Bundesverfassungsgericht ist eine Gebühr „[..] eine öffentlich-rechtliche Geldleistung, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner (durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme) einseitig auferlegt wird und dazu bestimmt ist, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken.“. Das heißt, dass der Gründer bei der Existenzgründung der Zahlung einer Gebühr nicht „ausweichen“ kann. Nimmt er die Leistung der Verwaltung in Anspruch, muss er zwangsläufig die anfallende Gebühr bezahlen.

Die Höhe einer Gebühr ist abhängig vom im Gesetz oder in einer anderen Norm verankerten Entgelt oder Entgeltrahmen. Das Verwaltungskostengesetz geht jedoch grundsätzlich davon aus, dass eine Gebühr angemessen sein sollte und sich damit am Aufwand der Behörde und dem aus der Verwaltungshandlung entstehenden Nutzen für den Leistungsempfänger orientiert (Äquivalenzprinzip).